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Handelsberatung

Stahl- und Aluminiumimporte unterliegen den allgemeinen Ausschlussklauseln

Nur zur Erinnerung: Bei Einfuhren aus Ländern, die den Zöllen gemäß Abschnitt 232 auf Stahl- und Aluminiumimporte unterliegen, gilt Folgendes: Wenn Sie eine Einfuhranmeldung für Stahl oder Aluminium unter einer HTS-Klassifizierung einreichen, die der allgemeinen Genehmigung gemäß Abschnitt 232 unterliegt…

  • Stahl- und Aluminiumimporte unterliegen den allgemeinen Ausschlussklauseln
  • 01.08.2022
Veröffentlicht 01.08.2022

Überblick

Zur Erinnerung: Bei Einfuhren aus Ländern, die den Zöllen nach Abschnitt 232 auf Stahl- und Aluminiumimporte unterliegen, geben Sie bitte bei der Anmeldung einer Stahl- oder Aluminiumimporte unter einer HTS-Klassifizierung, die den Allgemeinen Ausnahmen (GAEs) nach Abschnitt 232 unterliegt, die entsprechende HTS-Klassifizierung (Kapitel 72, 73 oder 76) an. Verwenden Sie nicht die Kategorie 99 für die Zölle nach Abschnitt 232.

Bei Importen aus Ländern, die den Quoten gemäß Abschnitt 232 unterliegen, konsultieren Sie bitte das Quotenbulletin des jeweiligen Landes für die GAE-Anmeldung.

Nach US-amerikanischem Recht laufen die Zölle gemäß Abschnitt 301 nach vier Jahren aus, sofern kein Vertreter der von diesen Zöllen profitierenden inländischen Industrie einen schriftlichen Antrag auf deren Fortführung stellt. Innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der vierjährigen Frist muss das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) die Mitglieder der inländischen Industrie über die Beendigung der Zölle informieren und nach Eingang eines Antrags auf deren Fortführung eine Überprüfung durchführen.

Crane Trade Services kann Ihnen bei Fragen zu diesem Thema behilflich sein. Für Unterstützung kontaktieren Sie uns bitte.CWTSConsulting@craneww.comDie

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