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NOAA Fisheries schlägt Änderungen an der SIMP-Regel (Seafood Import Monitoring Program) vor

Am 28. Dezember 2022 kündigte NOAA Fisheries Änderungen am Programm zur Überwachung von Meeresfrüchteimporten (SIMP) an. Diese Regelung sieht vor, den Roten Schnapper auf alle Arten der Schnapperfamilie (Lutjanidae) auszuweiten und den Thunfisch…

  • NOAA Fisheries schlägt Änderungen an der SIMP-Regel (Seafood Import Monitoring Program) vor
  • 28.12.2022
Veröffentlicht 28.12.2022

Überblick

Am 28. Dezember 2022 kündigte NOAA Fisheries Änderungen am Programm zur Überwachung von Meeresfrüchteimporten (SIMP) an. Die Regelung sieht vor, den Roten Schnapper auf alle Arten der Schnapperfamilie (Lutjanidae) auszuweiten und die Thunfischgruppe um Schlanken Thunfisch, Kugelthunfisch, Fregattthunfisch, Kawakawa, Gefleckten Thunfisch, Schwarzen Echten Bonito, Schwarzflossenthunfisch, Langschwanzthunfisch, Bonito, Escolar, Hamachi/Gelbschwanzmakrele/Bernsteinmakrele und andere als „Thunfisch“ gekennzeichnete oder beschriebene Arten zu erweitern. NOAA Fisheries schlägt außerdem die Aufnahme von fünf weiteren Arten bzw. Artengruppen vor: Tintenfisch und Kalmar, Oktopus, Aale (Anguilla spp.), Große Fechterschnecke und Karibischer Langustenkrebs.

Diese Regelung sieht außerdem folgende administrative Änderungen vor:

  • Der im Zollverfahren eingetragene Importeur und der Inhaber des IFTP müssen identisch sein. Ein ausländisches Unternehmen ohne Geschäftssitz in den USA benötigt einen in den USA ansässigen Vertreter, der als eingetragener Importeur fungiert, das IFTP hält und für die Einhaltung aller SIMP-Anforderungen verantwortlich ist.
  • Es wird klargestellt, dass alle Dokumente zur Nachweiskette entweder in Papierform oder in elektronischer Form an NOAA Fisheries übermittelt werden können.
  • Die Ausnahmeregelung für aggregierte Fangmeldungen sollte überarbeitet werden, um die Kriterien für die Unterbringung von Kleinfischereibetrieben als Aufzeichnung zu präzisieren, die an einem einzigen Sammelpunkt an einem einzigen Kalendertag für aggregierte Fänge mehrerer Kleinfischereibetriebe erstellt wird.
  • Es wird klargestellt, dass für Produkte, die in den Pazifischen Inselraum eingeführt werden, alle Anforderungen dieses Abschnitts gelten, mit Ausnahme derjenigen, die eine ACE-Anmeldung erfordern. Wird ein Produkt aus dem Pazifischen Inselraum in ein Gebiet verbracht, das zum Zollgebiet der Vereinigten Staaten gehört, gelten alle Anforderungen.

Die NOAA Fisheries bittet um Stellungnahmen zu dieser vorgeschlagenen Regelung bis zum 28. März 2023. Hinweise zur Einreichung von Stellungnahmen finden Sie in der [Link/Dokumentation/etc.].BundesregisterDie

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