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Handelsberatung

Handelshinweis – Überwachung neuer Aluminiumimporte (AIM)

Gemäß CSMS Nr. 51720841 müssen ab dem 29. Juni 2022 in Anträgen auf Einfuhrgenehmigungen für Aluminium sowohl das Feld „Land der größten Schmelzanlage“ als auch das Feld „Land der zweitgrößten Schmelzanlage“ angegeben werden. Das Handelsministerium hat das Feld für das Schmelzland wie folgt definiert: …

  • Handelshinweis – Überwachung neuer Aluminiumimporte (AIM)
  • 29.06.2022
Veröffentlicht 29.06.2022

Überblick

Neue Anforderungen an die Überwachung von Aluminiumimporten (AIM)

Gemäß CSMS #51720841 müssen ab dem 29. Juni 2022 in Anträgen auf Einfuhrgenehmigungen für Aluminium sowohl das Land der größten als auch das Land der zweitgrößten Aluminiumhütte angegeben werden. Das Handelsministerium definiert das Land der größten Aluminiumhütte als das Land, in dem die größte Menge an neuem Aluminiummetall aus Aluminiumoxid (raffiniertem Aluminiumoxid) mittels des elektrolytischen Hall-Héroult-Verfahrens hergestellt wird. Bis zum 28. Juni 2022 galt eine Übergangsfrist von einem Jahr. Für Lizenzanträge, die am oder nach dem 29. Juni 2022 eingereicht werden, darf die Angabe „unbekannt“ für diese Felder nicht mehr gelten.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:https://www.trade.gov/updates-aluminum-import-licensing

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