Auf einen Blick
- Was hat sich geändert?
- USTR bittet um Stellungnahmen zur USTR-Überprüfung
- Wer ist betroffen?
- Automotive
- Auswirkungen auf das Geschäft
- Am 7. Mai veröffentlichte das Büro des US-Handelsbeauftragten eine Bekanntmachung im Federal Register, in der um Kommentare zu den für die GSP-Produktüberprüfung 2020 eingereichten Anträgen gebeten wurde.
Überblick
Am 7. Mai veröffentlichte das Büro des US-Handelsbeauftragten eine Bekanntmachung im Federal Register, in der um Kommentare zu den für die GSP-Produktüberprüfung 2020 eingereichten Anträgen gebeten wurde.
Das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) hat beschlossen, Anträge auf Aufnahme oder Streichung von Produkten aus der Liste der GSP-berechtigten Länder zu prüfen. Die Liste der vom USTR zur Prüfung angenommenen Anträge und Produkte finden Sie unter folgendem Link: https://ustr.gov/sites/default/files/IssueAreas/gsp/2020_GSP_Annual_Review-Petitions_Accepted_for_Review.pdf.
Die Fristen für Kommentare und Antworten finden Sie unten:
• 27. Mai, 23:59 Uhr EDT: Frist für die Einreichung schriftlicher Stellungnahmen zu den für die jährliche Produktprüfung des GSP 2020 angenommenen Petitionen. • 16. Juni, 23:59 Uhr EDT: Frist für den GSP-Unterausschuss, Fragen zu den schriftlichen Stellungnahmen zu stellen. • 30. Juni, 23:59 Uhr EDT: Frist für die Einreichung der Antworten der Kommentatoren auf die Fragen des GSP-Unterausschusses. • 10. Juli, 23:59 Uhr EDT: Frist für die Erwiderung anderer Interessengruppen auf die schriftlichen Stellungnahmen und die Antworten auf die Fragen. • 22. Juli, 23:59 Uhr EDT: Frist für den GSP-Unterausschuss, weitere Fragen zu den schriftlichen Stellungnahmen zu stellen. • 5. August, 23:59 Uhr EDT: Frist für die Einreichung von Antworten auf alle weiteren Fragen des GSP-Unterausschusses.
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