Überblick
Die Vorschriften für Zollagenten in Teil 111 von Titel 19 des Code of Federal Regulations (19 CFR 111) werden seit mehreren Jahren von der Agentengemeinschaft, dem CBP (US-Zoll- und Grenzschutz) und dem Commercial Customs Operations Advisory Council (COAC) überprüft. In diesem Zeitraum hat das CBP über Webinare, Hafentreffen und Treffen von Wirtschaftsverbänden Feedback aus der Wirtschaft eingeholt, um Transparenz und Zusammenarbeit zu verbessern und gleichzeitig die Vorschriften zu modernisieren, damit sie die Rolle des Agenten im heutigen Umfeld besser widerspiegeln.
Auf der öffentlichen Sitzung des COAC im April 2016 legte die COAC-Arbeitsgruppe für Maklerregulierung (BRWG), der Vertreter der Handelsgemeinschaft und des CBP angehörten, 37 Empfehlungen zur Modernisierung von 19 CFR 111 vor. Zu den wichtigsten Bereichen zählten: die sich wandelnde Rolle des Maklers; Vertraulichkeit, Cybersicherheit und Aufbewahrung von Aufzeichnungen; verantwortungsvolle Aufsicht und Kontrolle sowie Meldepflichten für Mitarbeiter; und Lizenzen und Genehmigungen, wobei eine einheitliche, nationale Genehmigung für Makler sowie Änderungen der elektronischen Prozesse befürwortet wurden.
Die am 5. Juni 2020 veröffentlichten Bekanntmachungen über vorgeschlagene Regelungen (NPRMs) spiegelten viele dieser Empfehlungen und Änderungsvorschläge wider. Als Reaktion auf die vorgeschlagenen Änderungen und die öffentlichen Kommentare veröffentlichte CBP am 18. Oktober 2022 zwei endgültige Regelungen, die Modernisierung der Zollmaklervorschriften (87 FR 63267) und Abschaffung der Gebühr für die Genehmigung des Zollagentenbezirks (87 FR 63262Diese Regeln modernisieren die Vorschriften für Zollagenten und optimieren die Ressourcen sowohl für die Industrie als auch für den Zoll- und Grenzschutz (CBP). Sie aktualisieren die Compliance-Anforderungen, um die Einnahmen zu sichern und die Kenntnisse des CBP über die Importeure zu stärken.
Zu den wichtigsten Änderungen in den endgültigen Regeln gehören:
- Schaffung eines neuen Begriffs und einer neuen Definition für „Verarbeitungszentrum“
- Übergang zu einem nationalen Genehmigungsrahmen
- Erhöhung der Lizenzantragsgebühren und Ausweitung der Zahlungsmethoden
- Die Festlegung, dass US-Zollgeschäfte innerhalb des US-Zollgebiets abgewickelt werden.
- Überarbeitung der Vorschriften bezüglich der Beziehung zwischen Makler und Kunde
- Aktualisierung des Rahmens für verantwortungsvolle Aufsicht und Kontrolle
- Stärkung der Cybersicherheit und der Aufzeichnungspflichten
- Modernisierung der Brokerberichterstattung und der Funktionen der automatisierten Handelsumgebung (ACE) über das Brokerkontoportal
- Änderung der Brokerprüfungs- und Lizenzierungsverfahren
Weitere Informationen finden Sie unterhttps://www.cbp.gov/trade/programs-administration/customs-brokers/modernizationDie
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