Überblick
Gemäß der Allgemeinen Bekanntmachung (86 FR 40864) vom 29. Juli 2021 treten verschiedene Änderungen der Nutzungsgebühren im Rahmen des Consolidated Omnibus Budget Reconciliation Act von 1985 (COBRA) am 1. Oktober 2021 in Kraft.
Die Warenbearbeitungsgebühr (MPF) in Höhe von 0,3464 % bleibt unverändert. Die Mindest- und Höchstbeträge der MPF für formelle Anmeldungen (Klassencode 499) ändern sich. Der Mindestbetrag steigt von 27,23 $ auf 27,75 $, der Höchstbetrag von 528,33 $ auf 538,40 $.
Weitere Gebühren, die sich ändern:
- Die Gebühr für informellen Eintritt oder Entlassung (Klassencode 311) ändert sich auf 2,22 $.
- Der Zuschlag für die manuelle Eingabe oder Freigabe ändert sich auf 3,33 US-Dollar.
- Die Gebühr für zollpflichtige Postsendungen (Klassencode 496) ändert sich auf 6,11 $.
- Die Gebühr für Expressversand/zentrale Umschlaganlage ändert sich auf 1,11 US-Dollar pro Einzelfrachtbrief. Ein Einzelfrachtbrief ist der Frachtbrief auf der untersten Ebene und kein Sammelfrachtbrief oder anderes konsolidiertes Dokument (82 FR 50523).
Eine vollständige Auflistung der Gebühren finden Sie hier:klicken Sie hier
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