Überblick
Die Zoll- und Grenzschutzbehörde hat eine Bekanntmachung über die geplante Änderung der Zollbestimmungen herausgegeben, um eine kontinuierliche Weiterbildung für Inhaber einer individuellen Zollmaklerlizenz vorzuschreiben und einen Rahmen für die Umsetzung dieser Anforderung zu schaffen.
Durch die Verpflichtung einzelner Makler, über Kenntnisse im Bereich Zoll und internationaler Handel auf dem Laufenden zu bleiben, würde der Vorschlag der CBP die Professionalität und Kompetenz innerhalb der Maklerbranche verbessern.
Der Bekanntmachung der vorgeschlagenen Regelung (NPRM)schlägt vor, dass einzelne Makler verpflichtet werden, innerhalb eines Dreijahreszeitraums mindestens 36 Weiterbildungspunkte zu erwerben, wobei es wenige Ausnahmen gibt.
Die vollständigen Details der NPRM finden Sie unter folgendem Link:Hier
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