Auf einen Blick
- Was hat sich geändert?
- Überprüfung der Anspruchsberechtigung gemäß dem African Growth and Opportunity Act (AGOA)
- Wer ist betroffen?
- Government
- Auswirkungen auf das Geschäft
- Botschafterin Katherine Tai gab am 2. November 2021 eine Erklärung ab, in der sie darauf hinwies, dass drei Länder mit Wirkung zum 1. Januar 2022 aus dem AGOA-Präferenzprogramm ausgeschlossen würden, sofern ihre Regierungen nicht umgehend Maßnahmen ergreifen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen…
Überblick
Botschafterin Katherine Tai gab am 2. November 2021 eine Erklärung ab, in der sie mitteilte, dass drei Länder mit Wirkung zum 1. Januar 2022 aus dem AGOA-Präferenzprogramm ausgeschlossen würden, sofern ihre Regierungen nicht umgehend Maßnahmen ergreifen, um die gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen.
Die drei Länder sind:
- Guinea
- Mali
- Äthiopien
Die USA fordern diese Regierungen dringend auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Kriterien dieses Programms zu erfüllen, damit ein Ausschlussverfahren nicht erforderlich wird. Botschafter Tai wird jedem Land klare Kriterien für die Wiedereingliederung vorlegen, und die Biden-Administration wird mit jedem Land zusammenarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen.
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