Industry Insight
ICS2-System – Neuestes Update
Derzeit ist für grenzüberschreitende Sendungen per Seeschiff oder Flugzeug aus Drittländern in die EU bereits eine ICS-Erklärung erforderlich, die vor der Abreise aus dem Drittland in das Zielland abzugeben ist…
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- 22.02.2023
- Von Crane Worldwide Logistics
Überblick
Derzeit ist für grenzüberschreitende Sendungen per Seeschiff oder Flugzeug, die aus Drittländern in die EU gelangen sollen, bereits eine ICS-Erklärung erforderlich, die vor der Abreise aus dem Drittland in das Land des ersten Ankunftsortes in der Europäischen Union abzugeben ist.
Die EU führt schrittweise das neue ICS2-System ein, das den PLACI-Datenanforderungen (Pre Loading Advance Cargo Information) der WZO entspricht und das bisherige ICS-System ersetzt. Neben der Pflicht zur Übermittlung zusätzlicher Daten besteht eine wesentliche Änderung darin, dass die Datenübermittlung über ein einziges Portal erfolgt. Dadurch benötigt ein Betreiber keine separaten Zugangslizenzen mehr für jedes EU-Land, in das seine Waren transportiert werden.
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ICS2-System – Wichtigste Punkte
Die Umsetzung für den allgemeinen Luftfrachtverkehr erfolgt schrittweise ab dem 1. März 2023. Die Einhaltung der Vorschriften für den Straßen-, Schienen- und Seeverkehr beginnt am 1. März 2024. Die Verantwortung bzw. Meldepflicht liegt beim Betreiber des aktiven Transportmittels, das die Grenze überschreitet, d. h.:
- Fahrer begleitetes Straßenfahrzeug – das Transportunternehmen
- Unbegleiteter Anhänger oder andere Ladungseinheit, die auf eine Fähre verladen wird – der Fährbetreiber
- Luft- oder Seefracht
Die zusammenfassende Anmeldung kann stattdessen von einer der folgenden Stellen eingereicht werden:
- Der Spediteur, Importeur oder Empfänger oder jede andere Person, in deren Auftrag der Frachtführer handelt; oder
- Jede Person, die die Waren vorlegen kann oder die sich bei der Zollbehörde für die Einfuhr in die EU melden kann.
Die Pflicht zur Einreichung entfällt nur in den folgenden Fällen:
- Die beförderten Güter durchqueren ausschließlich die Hoheitsgewässer oder den Luftraum des EU-Gebiets; oder
- sofern dies aufgrund der Art der Waren oder des Warenverkehrs hinreichend gerechtfertigt ist; oder
- wie in internationalen Abkommen dargelegt.
ICS2-Implementierungszeitplan
AUSGABE 1 – 15. MÄRZ 2021o Luftfracht Express – Nur Vorverladung o Postluftfracht – Nur Vorverladung
AUSGABE 2 – 1. MÄRZ 2023o Allgemeine Luftfracht o Luftfracht-Express – Vollständig o Luftpost – Vollständig
Die Einführung erfolgt schrittweise wie folgt:
Ab dem 1. März 2023 müssen Frachtführer nur noch den Master Airwaybill einreichen. Ab dem 1. Juli 2023 müssen Spediteure und Logistikdienstleister den House Airwaybill auf der niedrigsten Ebene einreichen. Ende Oktober 2023 beginnen die EU-Behörden mit der Durchsetzung.
AUSGABE 3 – 1. MÄRZ 2024o Seefracht o Straßengüterverkehr o Schienengüterverkehr
- Beteiligte der Lieferkette – Spediteur, Versender, Empfänger (mit EORI-Nummern) und alle anderen Unternehmen der Lieferkette
- Angaben zu den Waren – HS-Code(s), Beschreibung, Gewicht, Verpackung, Gefahrgutinformationen
- Standortinformationen – Annahme, Be- und Entladung, Lieferort, Routendetails
- Grenzüberschreitende Transportmittel – Art, Kennzeichnung, Abfahrts- und Ankunftsdatum und -zeit, Transportkosten
- Belege
Werden Anmeldungen entweder nicht ordnungsgemäß oder mit ungenauen oder falschen Angaben eingereicht, ergreifen die zuständigen EU-Behörden Maßnahmen gegen den Beförderer.
- Finanzielle Strafen
- Sanktionen gegen die Fluggesellschaft
- Fracht an der Grenze gestoppt oder Verladeverfügung erteilt
- Die Zollabfertigung wird nicht gewährt.
- Waren, die zusätzlichen Kontrollen unterzogen werden, wie z. B. physischen Untersuchungen und Dokumentenprüfungen
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