HINWEIS: ICS2 – Europäisches Importkontrollsystem 2 für Luftfrachtsendungen – Crane Worldwide Logistics

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HINWEIS: ICS2 – Europäisches Importkontrollsystem 2 für Luftfrachtsendungen

Im Jahr 2023 führte der Zoll der Europäischen Union (EU) das Zoll-Sicherheitsprogramm für die Vorverladung und Vorankunft ein, das den Namen Import Control System 2 (ICS2) trägt.

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  • 28.09.2023
  • Von Crane Worldwide Logistics

Überblick

Im Jahr 2023 führte der Zoll der Europäischen Union (EU) das Zoll-Sicherheitsprogramm für die Vorverladung und Vorankunft ein, das den Namen Import Control System 2 (ICS2) trägt.

ICS2 ist ein automatisiertes Einfuhrverfahren, das für alle Luftfrachtsendungen gilt, die in die EU, nach Nordirland, Norwegen und in die Schweiz eingeführt oder durch diese transportiert werden. Diese Regeln gelten für alle Waren (mit Ausnahme von Dokumenten), unabhängig von ihrem Wert.

Zur ErinnerungAb dem 1. Oktober 2023 sind die folgenden Angaben verpflichtend, und es sind entsprechende Sicherheitsvorkehrungen und Sperren eingerichtet. Dennoch sind Maßnahmen Ihrerseits erforderlich, und wir haben nur noch 2 Tage Zeit, bevor die Regelung vollständig in Kraft tritt.

Die ICS2-Anforderungen gelten für Güter, die in die folgenden 27 EU-Länder sowie nach Nordirland, Norwegen und in die Schweiz eingeführt oder durch diese durchquert werden: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Republik Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden.

**HinweisICS2 gilt nicht für das Vereinigte Königreich – das Vereinigte Königreich besteht aus England, Schottland, Wales und Nordirland, aber da Nordirland sich zu den ICS2-Anforderungen verpflichtet hat (z. B. Fracht, die nach Belfast – dem in Nordirland gelegenen Flughafen BFS – transportiert wird, entspricht dies den ICS2-Anforderungen).

ICS2 Zusammenfassung der wichtigsten erforderlichen Datenelemente:

  • EORI:Registrierungs- und Identifikationsnummer des Empfängers (EORI-Nummer).
  • Harmonisiertes System (HS)-Codemit einer 6-stelligen Nummer für jeden auf der Handelsrechnung aufgeführten Posten.
  • Warenbeschreibung:muss so detailliert und präzise sein, dass die Zollbehörden die Waren in einfacher Sprache genau identifizieren können.

Was bedeutet das für Sie?

Vor dem Versand Ihrer Waren, die für die EU bestimmt sind oder diese durchqueren, müssen die oben genannten Informationen vorliegen.muss dem Crane zur Verfügung gestellt werdenUm Verzögerungen oder Stornierungen der Lieferungen zu vermeiden, wenden Sie sich bei Fragen bitte an das Crane Global Trade Compliance Team.globaltradecompliance@craneww.com

VORHERIGES UPDATE

Im Jahr 2023 führt der Zoll der Europäischen Union (EU) ein neues Sicherheitsprogramm für die Vorabfertigung und die Kontrolle von Waren vor der Ankunft ein, das sogenannte Import Control System 2 (ICS2). ICS2 ist ein automatisiertes Einfuhrverfahren, das für alle Luftfrachtsendungen gilt, die in die EU, nach Nordirland, Norwegen und in die Schweiz eingeführt werden oder diese Transitrouten durchlaufen. Diese Regelungen gelten für alle Waren (mit Ausnahme von Dokumenten), unabhängig von ihrem Wert.

Fluggesellschaften und Spediteure müssen dem EU-Zoll vor Abflug am Ursprungsort Vorabinformationen zur Frachtverladung übermitteln. Informationen vor Ankunft, einschließlich aller Details zum Transportweg der Fracht, werden ebenfalls an ICS2 übermittelt.

Die Versanddetails der Vorverladungs- und Vorankunftsmeldungen sind Bestandteil der Einfuhrzusammenfassungserklärung (ENS). Um eine reibungslose Umsetzung dieser neuen Regelung zu gewährleisten, bitten wir Sie, die neuen Datenelemente für jede bei Crane Worldwide Logistics gebuchte Sendung vor dem Abflug bereitzustellen.

Ab dem 1. März 2023, es wird seinobligatorischVor dem Vorladen für den Export müssen folgende Daten bereitgestellt werden:

  • Name des Absenders, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse.
  • Name des Empfängers, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse.
  • Registrierungs- und Identifikationsnummer des Empfängers (EORI-Nummer); die EORI-Nummer wird für Unternehmen benötigt, die Waren in die oder aus der EU importieren oder exportieren.
  • Frachtbeschreibung, einschließlich des 6-stelligen Codes des Harmonisierten Systems (HS) für jeden einzelnen Artikel der Sendung.
  • Gesamtmenge und Gewicht.

Nach der Aufnahme der Daten in das EU-Zollsystem werden die unten stehenden Daten analysiert und eine Rückmeldung mit Genehmigung oder einer zusätzlichen Maßnahme wird empfangen.

  • Zum Laden freigegeben
  • Informationsanfrage (RFI)
  • Anfrage zur Vorprüfung (RFS)
  • Nicht laden

Die Nichteinhaltung hat folgende Konsequenzen:

  • Sanktionen gegen Fluggesellschaften, einschließlich finanzieller Strafen.
  • Die Fracht wird an der Grenze gestoppt.
  • Die Zollabfertigung wird nicht erteilt.
  • Zusätzliche und unnötige Eingriffe (Untersuchungen, zusätzliche Kontrollen…)
  • Ablehnung von minderwertigen Erklärungen (unvollständig, abgekürzt usw.).

Vor dem Versand Ihrer Waren, die für die EU bestimmt sind oder diese durchqueren, müssen die oben genannten Informationen vorliegen.muss dem Crane zur Verfügung gestellt werdenum Verzögerungen oder Stornierungen der Lieferungen zu vermeiden.

Die Fracht wird nicht versendet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Global Trade Compliance (GTC)-Team:globaltradecompliance@craneww.com

Weitere Informationen zu den ICS2-Zeitplänen finden Sie hier.Hier

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