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CSMS #45792120 - Verzögerung der beschleunigten Zahlung (AP) für USMCA-Rückerstattungsanträge

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  • CSMS #45792120 - Verzögerung der beschleunigten Zahlung (AP) für USMCA-Rückerstattungsanträge
  • 22.01.2021
Veröffentlicht 22.01.2021

Überblick

  • Antragsteller mit Anspruch auf beschleunigte Zahlungen (AP) können diese bei USMCA-Rückerstattungsanträgen erst dann in Anspruch nehmen, wenn alle entsprechenden Bestimmungen umgesetzt sind. Anträge im Rahmen von NAFTA und Rückerstattungsanträge mit gleichen Bedingungen bleiben jedoch weiterhin AP-berechtigt.
  • Sobald die ersten technischen Änderungen für die USMCA-Rückerstattung in ACE implementiert sind, sollten Antragsteller ihre USMCA-Rückerstattungsanträge ohne den AP-Indikator einreichen, selbst wenn die AP-Genehmigung vorliegt. Wenn ein Antragsteller vor der Implementierung in ACE einen Antrag mit dem AP-Indikator über ACE übermittelt, wird dieser zwar akzeptiert, der AP-Indikator jedoch entfernt und die folgende Meldung zurückgesendet: „I587 – KEINE AP-GENEHMIGUNG BIS ZUM INKRUT DER USMCA-REGELUNGEN“. CBP wird eine separate Mitteilung versenden, sobald die Regelungen in Kraft treten. Anschließend können AP-berechtigte Anträge für die USMCA-Rückerstattung mit dem AP-Indikator erneut eingereicht werden.
  • Die Bearbeitung aller USMCA-Rückerstattungsanträge wird bis zur Umsetzung der genannten Bestimmungen ausgesetzt.
  • Sobald die Vorschriften vollständig umgesetzt sind, können berechtigte Antragsteller eine Vorabgenehmigung (AP) für USMCA-Anträge erhalten, die während des Übergangszeitraums eingereicht wurden, indem sie CBP auffordern, die Anträge an die Handelskontrolle zurückzusenden und dann den USMCA-Rückerstattungsantrag mit dem AP-Indikator erneut übermitteln.
  • Anträge auf Rückerstattung, die ohne AP-Indikator gestellt werden, werden nach vollständiger Umsetzung der USMCA-Rückerstattungsbestimmungen normal bearbeitet (abgerechnet und im normalen Geschäftsablauf ausgezahlt).
  • Weitere Informationen finden Sie in den CSMS-Dokumenten Nr. 43227909 und 45198584 sowie im USMCA-Informationsblatt.Hier

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