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Abschnitt 301 China Konforme Änderungen

Am 10. Februar 2023 veröffentlichte der US-Handelsbeauftragte (USTR) 88 FR 8986, mit dem redaktionelle und technische Änderungen an den in Anhang I und II aufgeführten Ausnahmen der Bestimmungen des Harmonisierten Systems zur Einfuhr (HTSUS) im Zusammenhang mit den Maßnahmen gemäß Abschnitt 301 vorgenommen wurden…

  • Abschnitt 301 China Konforme Änderungen
  • 28.02.2023
Veröffentlicht 28.02.2023

Auf einen Blick

Was hat sich geändert?
Abschnitt 301 China Konforme Änderungen
Wer ist betroffen?
Asia Pacific
Auswirkungen auf das Geschäft
Am 10. Februar 2023 veröffentlichte der US-Handelsbeauftragte (USTR) 88 FR 8986, mit dem redaktionelle und technische Änderungen an den in Anhang I und II aufgeführten Ausnahmen der Bestimmungen des Harmonisierten Systems zur Einfuhr (HTSUS) im Zusammenhang mit den Maßnahmen gemäß Abschnitt 301 vorgenommen wurden…

Überblick

Am 10. Februar 2023 veröffentlichte der US-Handelsbeauftragte (USTR)88 FR 8986Anpassung und technische Änderung der in Anhang I und II aufgeführten Ausnahmen der Bestimmungen des Harmonisierten Systems zur Einfuhr von Waren und Dienstleistungen (HS) im Zusammenhang mit den Maßnahmen der Untersuchung nach Abschnitt 301 über Chinas Handlungen, Richtlinien und Praktiken in Bezug auf Technologietransfer, geistiges Eigentum und Innovation.

Am 14. Oktober 2022 veröffentlichte der US-Handelsbeauftragte (USTR)87 FR 62485und hat entsprechende Änderungen in Anhang I und II der rechtlichen Anmerkungen im HTSUS vorgenommen, die mit den Maßnahmen im Rahmen der Untersuchung nach Abschnitt 301 über Chinas Handlungen, Richtlinien und Praktiken im Zusammenhang mit Technologietransfer, geistigem Eigentum und Innovation verbunden sind.

Anhang I enthält technische Änderungen an den in den Anhängen veröffentlichten Pflichten gemäß Abschnitt 301.85 FR 85831(29. Dezember 2020)86 FR 13785(10. März 2021) und86 FR 63438(16. November 2021) und Anmerkung 20(b) der USA zu Kapitel 99 des HTSUS. Die Änderungen treten am 14. Oktober 2022 in Kraft.

Anhang II enthält weitere Änderungen an den Ausnahmen gemäß Abschnitt 301, um den in den Anhängen veröffentlichten Anpassungen Rechnung zu tragen.86 FR 63438(16. November 2021)87 FR 33871(3. Juni 2022) und87 FR 17380(28. März 2022) und US-Anmerkungen 20(sss)(iii)(6) und (8); sowie US-Anmerkungen 20(ttt)(iii)(9),(11),(179) zu Kapitel 99 des HTSUS. Die Änderungen treten am 1. Juli 2022 in Kraft.

Die Funktionalität zur Annahme der bestätigenden Änderungen wird in der automatisierten Handelsumgebung (ACE) am 20. Oktober 2022 um 7:00 Uhr Eastern Daylight Time verfügbar sein.

Nachfolgend finden Sie Anweisungen für Importeure, Zollagenten und Anmelder zur Einreichung von Anmeldungen beim US-Zoll- und Grenzschutz (CBP) mit Zöllen und Ausnahmen gemäß Abschnitt 301 im Zusammenhang mit den oben genannten Änderungen – - Anhang I enthält entsprechende Änderungen am Harmonisierten System der US-Zolltarifnummern (HTSUS), um technische Anpassungen der Zölle gemäß Abschnitt 301 in den US-Anmerkungen 20(b), 20(f) und 20(s)(i) zu Unterkapitel III von Kapitel 99 des HTSUS zu berücksichtigen. Anmerkung 20(b) (9903.88.01), Anmerkung 20(f) (9903.88.03) und Anmerkung 20(s)(i) (9903.88.15) werden geändert, indem die folgenden Unterpositionsnummern, sofern aufgeführt, gestrichen werden:

  • 3402.11.40
  • 5703.20.10
  • 6201.11.00
  • 7019.39.50
  • 7019.59.30
  • 7019.59.40
  • 7019.59.70
  • 7019.59.90
  • 7419,99,50
  • 8541.40.95
  • 9013.90.50

- Es ist zu beachten, dass für diese Streichungen keine Maßnahmen erforderlich sind, da sie sich auf technische Korrekturen der Maßnahmen gemäß Abschnitt 301 China für HTSUS-Unterpositionen beziehen, die nicht mehr existieren. - Anmerkung 20(f) (9903.88.03) und Anmerkung 20(s)(i) (9903.88.15) werden durch Einfügung der folgenden Unterpositionsnummern geändert: 2202.99.91 bzw. 1704.90.78.

Wie aus der Bekanntmachung des USTR im Federal Register, Cargo Systems Messaging Service (CSMS) Nr. 51166038 (versendet am 28. Februar 2022), hervorgeht:Bekanntmachung des USTR im Federal Register, Cargo Systems Messaging Service (CSMS) Nr. 51166038)Die Zollbehandlung für die HTSUS-Unterposition 2202.99.91 gemäß HTSUS 9903.88.03 wurde mit Wirkung vom 27. Januar 2022 aufgrund der von der USITC gemäß Präsidentenerlass 10326 vorgenommenen Änderungen am HTSUS angepasst. Ebenso setzte die CBP die Erhebung der Zölle für die HTSUS-Unterposition 1704.90.78 gemäß HTSUS 9903.88.15 mit Wirkung vom 27. Januar 2022 fort. Importeure müssen weiterhin die entsprechenden HTS-Nummern nach Kapitel 99 und die Zölle nach Abschnitt 301 für die HTS-Nummern 9903.88.03 und 9903.88.15 im Zusammenhang mit Importen unter den HTS-Nummern 2202.99.91 und 1704.90.78 angeben.

Anhang II enthält weitere Änderungen, um den entsprechenden Anpassungen der Ausnahmen nach Abschnitt 301 des HTSUS Rechnung zu tragen: Anmerkungen der USA zu 20(sss)(iii)(6) und (8); sowie Anmerkungen der USA zu 20(ttt)(iii)(9), (11), (179) und (180).

  • Anmerkung 20(sss)(iii)(6) (9903.88.66, 9903.88.67) zu Unterkapitel III von Kapitel 99 des HTSUS wird dahingehend geändert, dass „5603.12.0090“ gestrichen und stattdessen „5603.12.0090 vor dem 1. Juli 2022; 5603.12.0070 oder 5603.12.0095 ab dem 1. Juli 2022“ eingefügt wird.
  • Anmerkung 20(sss)(iii)(8) (9903.88.66, 9903.88.67) zu Unterkapitel III von Kapitel 99 des HTSUS wird wie folgt geändert: „5603.92.0090“ wird gestrichen und durch „5603.92.0090 vor dem 1. Juli 2022; 5603.92.0070 oder 5603.92.0095 ab dem 1. Juli 2022“ ersetzt.
  • Anmerkung 20(ttt)(iii)(9) (9903.88.66, 9903.88.67) zu Unterkapitel III von Kapitel 99 des HTSUS wird wie folgt geändert: „5603.12.0090“ wird gestrichen und durch „5603.12.0090 vor dem 1. Juli 2022; 5603.12.0070 oder 5603.12.0095 ab dem 1. Juli 2022“ ersetzt.
  • Anmerkung 20(ttt)(iii)(11) (9903.88.66, 9903.88.67) zu Unterkapitel III von Kapitel 99 des HTSUS wird wie folgt geändert: „5603.92.0090“ wird gestrichen und durch „5603.92.0090 vor dem 1. Juli 2022; 5603.92.0070 oder 5603.92.0095 ab dem 1. Juli 2022“ ersetzt.
  • Anmerkung 20(ttt)(iii)(179) (9903.88.67) zu Unterkapitel III von Kapitel 99 des HTSUS wird wie folgt geändert: „9403.20.0081“ wird gestrichen und durch „9403.20.0081 vor dem 1. Juli 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 9403.20.0082, gültig ab dem 1. Juli 2022“ ersetzt.
  • Anmerkung 20(ttt)(iii)(180) (9903.88.67) zu Unterkapitel III von Kapitel 99 des HTSUS wird wie folgt geändert: „9403.20.0081 gültig ab 1. Juli 2019“ wird gestrichen und durch „9403.20.0081 gültig vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2022; beschrieben in der statistischen Meldenummer 9403.20.0082 gültig ab 1. Juli 2022“ ersetzt.

Importeure dürfen die entsprechende HTS-Nummer gemäß Kapitel 99 für die Zölle nach Abschnitt 301 nicht angeben, wenn die HTS-Nummern 9903.88.66 und 9903.88.67 angegeben werden. Importeure können eine nachträgliche Berichtigung einreichen, um eine Erstattung der Zölle für alle Anmeldungen zu beantragen, die am oder nach dem 1. Juli 2022 eingereicht wurden.87 FR 62485Die

Fragen von Importeuren zu ACE-Einfuhrablehnungen aufgrund von Produktausschlüssen richten Sie bitte an Ihren CBP-Kundenbetreuer. Fragen zu den Anmeldebestimmungen gemäß Abschnitt 301 beantworten wir in der CSMS-Meldung Nr. 42203908 (Informationen zu Fragen und Ressourcen im Bereich Handelsschutz).https://content.govdelivery.com/accounts/USDHSCBP/bulletins/283fb04

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