Auf einen Blick
- Was hat sich geändert?
- Einleitung von Untersuchungen zu anaerober Vergärung und chemischer Vergärung: Gasbetriebene Hochdruckreiniger aus China und Vietnam
- Wer ist betroffen?
- Government
- Auswirkungen auf das Geschäft
- Am 19. Januar 2023 leitete das US-Handelsministerium (Commerce) seine Untersuchungen wegen unangemessenen Preises und ausgleichender Zölle auf „Benzinbetriebene Hochdruckreiniger aus der Volksrepublik China (China) und der Sozialistischen Republik China“ ein.
Überblick
Am 19. Januar 2023 leitete das US-Handelsministerium (Commerce) Untersuchungen wegen unangemessenen Preises und ausgleichender Zölle auf „Benzinbetriebene Hochdruckreiniger aus der Volksrepublik China (China) und der Sozialistischen Republik Vietnam (Vietnam)“ ein (Einleitungsmitteilungen). Diese Untersuchungen wurden unter den Aktenzeichen A-570-148 und C-570-149 (China) sowie A-552-008 (Vietnam) geführt.
Der Umfang der von diesen Untersuchungen erfassten Waren lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Gegenstand dieser Untersuchung sind Kaltwasser-Benzin-Hochdruckreiniger (auch Power-Raiser genannt). Diese Geräte reinigen Oberflächen mittels Wasserdruck und werden von einem luftgekühlten Verbrennungsmotor mit Zapfwelle in Kombination mit einer Verdrängerpumpe angetrieben. Die Gesamtheit aller Komponenten wird als „Antriebseinheit“ bezeichnet. Gegenstand dieser Untersuchung sind Hochdruckreiniger, unabhängig davon, ob sie fertiggestellt oder unfertig sind, ob sie montiert oder verpackt sind (mit oder ohne Rahmen, Wagen oder Transportwagen), ob sie Räder haben oder nicht und ob sie Zubehörteile zur Unterstützung der Funktion der „Antriebseinheit“ enthalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spritzpistolen, Schläuche, Lanzen und Düsen.
Die Verwendung von Komponenten mit Ausnahme des Antriebsaggregats in einem Drittland führt nicht dazu, dass der Hochdruckreiniger nicht unter diese Untersuchung fällt. Ein Hochdruckreiniger ist unabhängig von der Herkunft seines Motors Gegenstand dieser Untersuchungen. Zu den betroffenen Waren gehören auch fertige und unfertige Hochdruckreiniger, die in einem Drittland oder in den Vereinigten Staaten weiterverarbeitet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Montage oder sonstige Verarbeitungsschritte, die die Ware nicht aus dem Anwendungsbereich dieser Untersuchungen ausschließen würden, wenn sie im Herstellungsland des betroffenen Hochdruckreinigers durchgeführt würden.
Ausgenommen vom Anwendungsbereich sind Heißwasser-Gas-Hochdruckreiniger, d. h. Hochdruckreiniger mit einem Heizelement zum Erhitzen des austretenden Wassers. Ebenfalls ausgenommen sind Waren, die unter die Antidumping- und Ausgleichszollverordnungen für bestimmte Vertikalwellenmotoren mit einem Hubraum von 99 cm³ bis 225 cm³ sowie deren Teile aus der Volksrepublik China fallen.
Die von diesen Untersuchungen betroffenen, mit Kaltwassergas betriebenen Hochdruckreiniger sind im Harmonisierten Zolltarif der Vereinigten Staaten (HTSUS) unter den Unterpositionen 8424.30.9000 und 8424.90.9040 klassifiziert.
Anforderungen für die Einreichung von Kommentaren zum Umfang der Untersuchungen:
Alle drei nachfolgenden Anforderungen müssen beachtet werden.
Frist für die Einreichung von Kommentaren:Das Handelsministerium räumt interessierten Parteien eine Frist ein, um Fragen zum Anwendungsbereich der Produktregelung zu klären. Diese Frist soll dem Handelsministerium ausreichend Gelegenheit geben, alle Kommentare zu prüfen und gegebenenfalls vor der Veröffentlichung der vorläufigen Feststellungen Rücksprache mit den Beteiligten zu halten. Sofern die Kommentare sachliche Informationen enthalten (siehe 19 CFR 351.102(b)(21)), dürfen diese nur öffentlich zugänglich sein. Alle Kommentare sind bis zum 8. Februar 2023, 17:00 Uhr Eastern Time (ET), einzureichen. Gegendarstellungen müssen bis zum 21. Februar 2023, 17:00 Uhr ET, eingereicht werden. Das Handelsministerium bittet darum, alle für den Anwendungsbereich relevanten sachlichen Informationen innerhalb dieser Frist einzureichen.Alle derartigen Kommentare sind in den Akten der jeweiligen parallel laufenden AD- und CVD-Untersuchungen, die oben genannt wurden, zu archivieren.
Um an diesem Abschnitt teilzunehmen und in die Liste der Beteiligten aufgenommen zu werden, muss eine Teilnahmeerklärung eingereicht werden. Gemäß Abschnitt 351.103(d)(1) der Handelsverordnung muss „mit Ausnahme von Antragstellern, die im Rahmen einer Untersuchung einen Antrag stellen, um in die Liste der Beteiligten für einen bestimmten Abschnitt aufgenommen zu werden, jede interessierte Partei eine Teilnahmeerklärung einreichen“. Diese Teilnahmeerklärung ist getrennt von allen anderen Dokumenten einzureichen, mit Ausnahme eines Antrags auf Zugang zu einer Schutzanordnung (APO). In der Teilnahmeerklärung muss dargelegt werden, warum die Partei als interessierte Partei gilt (z. B. Exporteur, Hersteller, Importeur der betreffenden Ware) und ein Ansprechpartner mit Adresse, Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse angegeben werden. Wenn Sie über ein E-Filer-Konto für das zentrale elektronische Dienstleistungssystem ACCESS (Antidumping and Countervailing Duty Centralized Electronic Service System) der Abteilung für Durchsetzung und Einhaltung von Antidumping- und Ausgleichszöllen verfügen, können Sie Ihre Teilnahmeerklärung auch online einreichen.ZUGANGund klicken Sie auf „Eintrag der Darstellung verwalten“ und dann auf „Neuen Eintrag der Darstellung erstellen“.
Alle dem Handelsministerium vorgelegten Dokumente müssen elektronisch über ACCESS eingereicht werden. Ein elektronisch eingereichtes Dokument muss vollständig ausgefüllt und bis zum Fälligkeitsdatum erfolgreich eingegangen sein.
Um Ihnen die Einhaltung dieser elektronischen Einreichungsverfahren zu erleichtern, stellt Ihnen das Handelsministerium folgende Online-Ressourcen zur Verfügung:
- ZUGANG: Hilfelink
- ZUGANG: Externes Benutzerhandbuch
- ZUGANG: Handbuch zu elektronischen Einreichungsverfahren
- Bekanntmachung im Bundesanzeiger: Antidumping- und Ausgleichszollverfahren:Verfahren zur elektronischen Einreichung; Verfahren zu verwaltungsrechtlichen Schutzanordnungen, 76 FR 39263 (6. Juli 2011)
- Durchsetzung und Einhaltung:Änderung des Namens des elektronischen Einreichungssystems, 79 FR 69046 (20. November 2014)
- Durchsetzung und Einhaltung:Allgemeine Einreichungsanforderungen
Bitte beachten Sie, dass für Unternehmens- und Regierungsvertreter sowie deren Bevollmächtigte Zertifizierungspflichten gelten. In allen Phasen von Antidumping- und Ausgleichszollverfahren müssen die Parteien, die sachliche Informationen einreichen, die Bestimmungen von 19 CFR 351.303(g) hinsichtlich der Zertifizierungspflicht für die Einreichung sachlicher Informationen einhalten.
Verständnis kritischer Umstände für Antidumping- und Ausgleichszölle
Der Begriff „kritische Umstände“ ist eine Bestimmung in den Antidumping- und Ausgleichszollgesetzen (AD/CVD), die die begrenzte rückwirkende Erhebung von Zöllen ermöglicht, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.Importeure sollten sich darüber im Klaren sein, dass Einfuhren der betreffenden Waren, die nach Einleitung einer Antidumping-/Ausgleichszolluntersuchung erfolgen, rückwirkend Antidumping-/Ausgleichszollmaßnahmen unterliegen können.
Ein wichtiges Instrument für das US-Handelsministerium und die US-Handelskommission (ITC), um mögliche Importspitzen in der Anfangsphase einer Antidumping-/Ausgleichszolluntersuchung abzufedern, sind Feststellungen kritischer Umstände. Der Antragsteller in einer Antidumping-/Ausgleichszolluntersuchung hat bis zu 21 Tage vor dem Datum der endgültigen Entscheidung des Handelsministeriums Zeit, kritische Umstände während der Untersuchung geltend zu machen. Stellt das Handelsministerium das Vorliegen kritischer Umstände fest, ist es gesetzlich befugt, die rückwirkende Aussetzung der Zollabfertigung und die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung für Einfuhren anzuordnen, die vor Erlass einer vorläufigen und/oder endgültigen Antidumping-/Ausgleichszollentscheidung erfolgt sind.
Die Befugnis des Handelsministeriums, Einfuhrabgaben rückwirkend für Antidumping- und Ausgleichszölle auszusetzen, beschränkt sich auf Einfuhren, die am oder nach dem späteren der folgenden Zeitpunkte erfolgten: (1) 90 Tage vor dem Datum des Inkrafttretens der ersten Anordnung zur Aussetzung der Zollabfertigung oder (2) dem Datum der Veröffentlichung der Entscheidung zur Einleitung der Untersuchung im Federal Register. In beiden Fällen sind Antidumping- und Ausgleichszölle für Einfuhren, die einer Feststellung kritischer Umstände unterliegen, fällig.
Wenn das Handelsministerium vorläufig feststellt, dass kritische Umstände vorliegen, und sowohl das Handelsministerium als auch die ITC zu einer endgültigen positiven Feststellung von Dumping oder Subventionierung gelangen, eine der beiden Behörden jedoch eine negative endgültige Feststellung hinsichtlich kritischer Umstände trifft, weist das Handelsministerium die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) an, die Aussetzung der Einfuhren aufzuheben, die während des 90-tägigen Zeitraums der kritischen Umstände erfolgt sind, und die für diese Einfuhren geleisteten Bareinlagen zurückzuerstatten. In diesem Stadium des Antidumping-/Ausgleichszollverfahrens werden auf die Rückerstattung von Bareinlagen keine Zinsen gezahlt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Abteilung für Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen, Durchsetzung und Einhaltung der Vorschriften, US-Handelsministerium, 1401 Constitution Avenue NW, Washington, DC 20230:
Dusten Hom unter (202) 482-5075 (Antidumpingzolluntersuchung aus China);
Laurel LaCivita unter (202) 482-4243 (Antidumpingzolluntersuchung aus Vietnam);
Brontee George, Tel. (202) 482-4656 (Ermittlungen wegen Antisubventionen aus China).
Die im Zusammenhang mit diesen Verfahren ergangenen Entscheidungen des Handelsministeriums und der ITC werden im Federal Register veröffentlicht. Die Parteien können die öffentlichen Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmenanweisungen des Handelsministeriums an die Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) auch in ACE und über die „ADD CVD Search“ einsehen.https://aceservices.cbp.dhs.gov/adcvdwebDie
Bei Fragen zur Durchsetzung der Antidumping- und Ausgleichszölle durch CBP siehehttps://www.cbp.gov/trade/priority-issues/adcvd
Crane Trade Services kann Ihnen bei Fragen zu diesem Thema behilflich sein. Für Unterstützung kontaktieren Sie uns bitte.CWTSConsulting@craneww.comDie
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