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Liste der Zollausschlüsse gemäß Abschnitt 301 des Harmonisierten Systems (HTS) und Aktualisierungen

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  • Liste der Zollausschlüsse gemäß Abschnitt 301 des Harmonisierten Systems (HTS) und Aktualisierungen
  • 25.03.2022
Veröffentlicht 25.03.2022

Auf einen Blick

Was hat sich geändert?
Liste der Zollausschlüsse gemäß Abschnitt 301 des Harmonisierten Systems (HTS) und Aktualisierungen
Wer ist betroffen?
Industrial
Auswirkungen auf das Geschäft
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Überblick

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Die Ausnahmeliste gemäß Abschnitt 301 des Harmonisierten Systems (HS) wird regelmäßig von unserem Team aktualisiert. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Berater. Unser Handelsberatungsteam unterstützt Sie gerne bei Korrekturen nach der Zusammenfassung der Zolltarifausfertigungen, Einsprüchen und anderen Projekten zur Minimierung und Minderung von Zöllen. Die vollständige Liste finden Sie hier:

25. März 2022.

USTR gibt Entscheidung über die Wiedereinführung bestimmter Ausnahmen von den Zöllen nach Abschnitt 301 für China bekannt

Am 23. März 2022 gab der US-Handelsbeauftragte die Wiedereinführung bestimmter Produktausnahmen von den Zöllen gemäß Abschnitt 301 auf chinesische Waren bekannt. Diese Entscheidung betrifft 352 der 549 zulässigen Ausnahmen. Die Wiedereinführung gilt für Importe ab dem 12. Oktober 2021 und ist bis zum 31. Dezember 2022 gültig.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.Hier

Crane Trade Services kann Ihnen bei Fragen zu diesem Thema behilflich sein. Für Unterstützung kontaktieren Sie uns bitte.CWTSConsulting@craneww.comDie

USTR kündigt weitere Verlängerung bestimmter Produktausschlüsse gemäß Abschnitt 301 für COVID-19-Zwecke an

Das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) hat angekündigt, die Ausnahmeregelungen für Importe aus China gemäß Abschnitt 301 für medizinische Produkte zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erneut zu verlängern. Die 99 Ausnahmeregelungen wurden am 29. Dezember 2020 veröffentlicht und sollten ursprünglich am 14. November 2021 auslaufen. Die Verlängerung erfolgt in zwei Phasen. Zunächst verlängert das USTR alle 99 Ausnahmeregelungen, deren Gültigkeit am 14. November 2021 auslaufen sollte, bis zum 30. November 2021. Ab dem 1. Dezember 2021 verlängert das USTR die Ausnahmeregelungen für lediglich 81 medizinische Produkte, wie in Anhang B der USTR-Bekanntmachung aufgeführt. Diese Verlängerungen laufen am 31. Mai 2022 aus. Die Verlängerungen gelten für alle Produkte, die die in der jeweiligen Ausnahmeregelung beschriebene Beschreibung erfüllen. Ferner richtet sich der Umfang jeder Ausnahme und Änderung nach dem Umfang der zehnstelligen Unterpositionen und Produktbeschreibungen des Harmonisierten Zolltarifs der Vereinigten Staaten (HTSUS) in den Anhängen dieser Bekanntmachung.

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HINWEIS ZU ERWEITERUNGEN DER PRODUKTAUSSCHLUSSBEDINGUNGEN: ABSCHNITT 301 CHINA-ZOLL

In früheren Mitteilungen hatte der US-Handelsbeauftragte (USTR) die Untersuchung Chinas gemäß Abschnitt 301 dahingehend modifiziert, dass bestimmte medizinische Produkte, die zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie notwendig sind, von zusätzlichen Zöllen ausgenommen wurden. Diese Ausnahmen sollten ursprünglich am 30. September 2021 auslaufen. Am 27. August bat der USTR um Stellungnahmen zur Verlängerung dieser Ausnahmen um bis zu sechs Monate. Nun hat der USTR seine Absicht bekannt gegeben, die Ausnahmen um 45 Tage zu verlängern, um der Öffentlichkeit Zeit für die Abgabe von Stellungnahmen zu geben. Die Ausnahmen gelten nun bis zum 14. November 2021.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:Hier

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UPDATE: CBP veröffentlicht CSMS 46607637 mit Hinweisen dazu, dass das USTR die Zollausnahmen gemäß Abschnitt 301 zur Bekämpfung von COVID-19 bis zum 30. September 2021 verlängert.

Der US-Handelsbeauftragte wird die Ausnahmeregelungen gemäß Abschnitt 301 für bestimmte Importe aus China bis zum 30. September 2021 verlängern, um die laufenden Bemühungen der USA zur Bekämpfung von Covid-19 zu unterstützen.

Diese jüngste Runde von Ausnahmen gilt für diese Waren, wenn sie am 1. April 2021 um 0:01 Uhr EST zur Einfuhr angemeldet oder aus einem Lager zur Einfuhr entnommen werden, und endet am 30. September 2021 um Mitternacht EST.

Bitte nutzen Sie den LinkHierfür CSMS 46607637

Eine Liste der ausgeschlossenen Waren finden Sie unter folgendem Link:Hierfür die Bekanntmachung im Federal Register 85 FR 85731

Crane Trade Services hilft Ihnen gerne bei Fragen zu diesen Ausschlüssen. Für Unterstützung kontaktieren Sie uns bitte.CWTSConsulting@craneww.comDie

Das USTR verlängert die Zollausnahmen gemäß Abschnitt 301 zur Bekämpfung von COVID-19 bis zum 30. September 2021.

Der US-Handelsbeauftragte wird die Ausnahmeregelungen gemäß Abschnitt 301 für bestimmte Importe aus China bis zum 30. September 2021 verlängern, um die laufenden Bemühungen der USA zur Bekämpfung von Covid-19 zu unterstützen.

Diese jüngste Runde von Ausnahmen gilt für diese Waren, wenn sie am 1. April 2021 um 0:01 Uhr EST zur Einfuhr angemeldet oder aus einem Lager zur Einfuhr entnommen werden, und endet am 30. September 2021 um Mitternacht EST.

Weitere Informationen zu den Ausnahmen gemäß Abschnitt 301 für Artikel mit Bezug zu Covid-19 finden Sie hier.Link

Am 2. Oktober 2020 gab der US-Handelsbeauftragte (USTR) die Ausweitung der Ausnahmen von Abschnitt 301 $16 Milliarden Handelsmaßnahmen (Liste 2) für Produkte mit Ursprung in China bekannt.

Diese Ausnahmeregelungen gelten für Waren, die am oder nach 00:01 Uhr Eastern Daylight Time am 2. Oktober 2020 und vor 23:59 Uhr am 31. Dezember 2020 zum Verbrauch angemeldet oder aus dem Lager zum Verbrauch entnommen werden.

Die erweiterten Ausnahmen gelten für die folgenden statistischen Meldezahlen:

  • Elastomere Erdölharze (CAS-Nr. 64742-16-1) (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3911.10.0000)
  • Maschinenständer mit Nivellierungs-, Stabilisierungs-, Befestigungs- oder anderen Sonderfunktionen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8466.30.8000).
  • Elektromotoren mit einer Leistung von mindestens 18,65 W, jedoch höchstens 37,5 W, mit angeschlossenen Kabeln, die zur Verstellung von Kraftfahrzeugsitzen bestimmt sind (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.10.6080).
  • Gleichstrommotoren, 12 V, mit einer Ausgangsleistung von mehr als 74,6 W, aber nicht mehr als 735 W, mit Anschlussdrähten und elektrischem Stecker, mit einem Außendurchmesser von höchstens 75 mm, einem Gehäuse von höchstens 100 mm Länge und einer Welle von höchstens 60 mm Länge (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.31.4000)
  • Gleichstrommotoren, 12 V, mit einer Leistung von höchstens 515 W, mit einem Außendurchmesser von höchstens 95 mm, einer Länge von höchstens 155 mm und einer Wellenlänge von höchstens 30 mm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.31.4000)
  • Gleichstrommotoren, 120 V, mit einer Leistung von höchstens 90 W, mit Abmessungen von höchstens 90 mm Länge, 35 mm Breite und 35 mm Höhe (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.31.4000)
  • Gleichstrommotoren, 13,5 V, mit einer Ausgangsleistung von höchstens 110 W, mit einem Außendurchmesser von höchstens 75 mm, einem Gehäuse von höchstens 120 mm Länge, einer Welle von höchstens 55 mm Länge und einem Montageflansch von höchstens 150 mm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.31.4000)
  • Gleichstrommotoren, 230 V, mit einer Leistung von höchstens 140 W, mit einem Durchmesser von höchstens 45 mm und einer Länge von höchstens 100 mm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.31.4000)
  • Gleichstrommotoren, 230 V, mit einer Leistung von höchstens 85 W, mit Abmessungen von höchstens 90 mm Länge, 35 mm Breite und 35 mm Höhe (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.31.4000)
  • Gleichstrommotoren, 24 V, mit einer Leistung von höchstens 515 W, mit einem Außendurchmesser von höchstens 95 mm, einer Länge von höchstens 155 mm und einer Wellenlänge von höchstens 30 mm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.31.4000)
  • Gleichstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 74,6 W, aber nicht mehr als 735 W, die Anschlussdrähte und einen elektrischen Stecker enthalten (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.31.4000)
  • Gleichstrommotoren mit einer Ausgangsleistung von mehr als 74,6 W, aber nicht mehr als 230 W, mit einem Durchmesser von weniger als 105 mm und einer Länge von mindestens 50 mm, aber nicht mehr als 100 mm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.31.4000)
  • Gleichstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 74,6 W, aber nicht mehr als 735 W, deren Wert jeweils nicht über 18 US-Dollar liegt (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.31.4000).
  • Gleichstrom-Permanentmagnetmotoren mit einer Nennleistung von 90 W oder mehr, aber nicht über 110 W und 24 V mit einem Drehmoment von 65 Newtonmetern (Nm) und 2.035 Nm, die ein Rad enthalten, das ein Ventil manuell betätigen kann (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.31.4000).
  • Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter), Geräte-Fehlerstromschutzschalter (ALCIs), Fehlerstrom-Erkennungsschalter (LCDIs) und Lichtbogenfehlerschutzschalter (AFCIs) (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8536.30.8000)
  • Elektronische AC-passive Infrarot-Bewegungsmelder (PIR) (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8536.50.7000)
  • Untere Kupplungsbaugruppen, die für die Verwendung mit Kupplungssystemen von Fahrzeugen der Position 8605 oder 8606 (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8607.30.1000) vorgesehen sind.
  • Vordere Halteplatten für Puffer-/Dämpfungssysteme, vorgesehen für die Verwendung mit Puffer-/Dämpfungssystemen von Fahrzeugen der Position 8605 oder 8606 (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8607.30.1000) 8
  • Zwischenausricht- und Überfahrschutzelemente mit Pufferung/Dämpfung, die für die Verwendung mit Puffer-/Dämpfungssystemen von Fahrzeugen der Fahrtrichtung 8605 oder 8606 (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8607.30.1000) vorgesehen sind
  • Hinterachs-Ausricht- und Überhubschutzelemente zur Verwendung mit Puffer-/Dämpfungssystemen von Fahrzeugen der Position 8605 oder 8606 (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8607.30.1000)
  • Puffernde/dämpfende hintere Strukturbauteile, die für die Verwendung mit Puffer-/Dämpfungssystemen von Fahrzeugen der Position 8605 oder 8606 (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8607.30.1000) vorgesehen sind
  • Puffer-/Dämpfungs-Halte- und Ausrichtungswellen, die für die Verwendung mit Puffer-/Dämpfungssystemen von Fahrzeugen der Position 8605 oder 8606 (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8607.30.1000) ausgelegt sind
  • Puffer-/Dämpfungs-Haltekappen, die für die Verwendung mit Puffer-/Dämpfungssystemen von Güterwagen der Position 8606 (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8607.30.1000) vorgesehen sind
  • Zugfederungs- und Überhubschutzelemente für die hintere Ausrichtung, die für den Einsatz mit Hybrid-Schienenwagen-Dämpfungssystemen von Güterwagen der Position 8606 (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8607.30.1000) vorgesehen sind
  • Folgeblockplatten, die für den Einsatz mit Puffer-/Dämpfungssystemen von Güterwagen der Position 8606 (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8607.30.1000) vorgesehen sind
  • Gelenke des Typs F, die für die Verwendung mit Kupplungssystemen von Fahrzeugen der Position 8605 oder 8606 (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8607.30.1000) vorgesehen sind
  • Digitale klinische Thermometer mit einem Wert von jeweils höchstens 11 US-Dollar (vor dem 1. Juli 2020 in der statistischen Meldenummer 9025.19.8040 beschrieben; ab dem 1. Juli 2020 in der statistischen Meldenummer 9025.19.8010 oder 9025.19.8020 beschrieben)
  • Tragbare, drahtlosfähige elektrische Gaswarngeräte (beschrieben in der statistischen Meldung Nr. 9027.10.2000)

Bitte folgen Sie dem Link.Hier für weitere Einzelheiten.

Am 30. September 2020 gab der US-Handelsbeauftragte (USTR) die Verlängerung der Ausnahmen für Produkte mit Ursprung in China im Rahmen der Handelsmaßnahmen nach Abschnitt 301 im Wert von 34 Milliarden US-Dollar (Liste 1) bekannt.

Diese Ausnahmeregelungen gelten für Waren, die am oder nach 00:01 Uhr Eastern Daylight Time am 2. Oktober 2020 und vor 23:59 Uhr am 31. Dezember 2020 zum Verbrauch angemeldet oder aus dem Lager zum Verbrauch entnommen werden.

Die erweiterten Ausnahmen gelten für die folgenden statistischen Meldezahlen:

Bitte folgen Sie dem Link.Hierfür die Ausschlussmitteilung des USTR.

  • 9030.90.4600
  • Chemisch geätzte Stahlstempel, Stahlstanzformen, bewegliche Magnetstempel, Prägefolder und Kunststoffprägediffusoren, die in handbetriebenen Walzenmaschinen zum Ätzen oder Schablonieren eines einzelnen Blattes Karton, Papier, Leder, flexiblem Magnetmaterial, Kunststoffen, Metallfolie, Pergament, Filz oder Stoff verwendet werden, wobei diese Blätter eine Breite oder Länge von nicht mehr als 50,8 cm aufweisen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8420.99.9000).
  • Bediener von selbstfahrenden Hubarbeitsbühnen der in statistischer Anmerkung 1 zu Kapitel 84 für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019 oder in statistischer Anmerkung 7 zu Kapitel 84 für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 beschriebenen Art, die von einem Elektromotor angetrieben werden und eine Tragfähigkeit von höchstens 1.400 kg aufweisen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8427.10.8010 vor dem 1. Juli 2019; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8427.10.8020 für den Zeitraum vom 1. Juli 2019).
  • Zement-Haltevorrichtungen mit einem Durchmesser von 4,5 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 51 cm, und einer Länge von 30,5 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 72 cm, bestehend aus zylindrischen Gusseisenkomponenten, einer Dichtung aus Nitrilkautschuk und Stützringen aus Messing, geeignet für die Verwendung ausschließlich oder hauptsächlich mit Maschinen der Unterpositionen 8430.41 oder 8430.49 (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8431.43.8060).
  • Extrusionsmaschinen zur Verarbeitung von Gummi, Doppelschneckenextrusion, zur Herstellung von Innenauskleidungen für Reifen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8477.20.0015)
  • Sicherheitsventile aus Messing oder Bronze, die ein Schmelzelement enthalten, um das Ventil bei einer voreingestellten Temperatur automatisch zu schließen, mit einem Wert von jeweils nicht mehr als 5 US-Dollar (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8481.40.0000).
  • Gleichstrommotoren mit einer Leistung von weniger als 18,65 W, ausgenommen bürstenlose Motoren, mit einem Durchmesser von weniger als 38 mm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.10.4060)
  • Gleichstrommotoren, elektronisch kommutiert, dreiphasig, achtpolig, wie sie in HLK-Systemen verwendet werden, mit einer Leistung von 750 W, mit einem Wert von jeweils nicht über 100 US-Dollar (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.31.6000)
  • Kombinierte Positronen-Emissions-Tomographie/Computertomographie (PET/CT)-Scanner, die mehrere PET-Gantries (Rahmen) auf einer gemeinsamen Basis verwenden (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9022.12.0000)

Am 20. September 2020 gab der US-Handelsbeauftragte (USTR) die Ausweitung der Ausnahmen von Abschnitt 301 $34 Milliarden Handelsmaßnahmen (Liste 1) für Produkte mit Ursprung in China bekannt.

Diese Ausnahmeregelungen gelten für Waren, die am oder nach 00:01 Uhr Eastern Daylight Time am 20. September 2020 und vor 23:59 Uhr am 31. Dezember 2020 zum Verbrauch angemeldet oder aus dem Lager zum Verbrauch entnommen werden.

Die erweiterten Ausnahmen gelten für die folgenden statistischen Meldezahlen:

  • Tauchkreiselpumpen (ausgenommen Kraftstoff-, Schmier- oder Kühlmittelpumpen für Verbrennungsmotoren; ausgenommen Standardpumpen, die für den Einsatz in Maschinen zur Herstellung von Zellstoff, Papier oder Karton importiert werden), die nicht mit einer Messeinrichtung ausgestattet sind oder für deren Ausstattung ausgelegt sind, wobei die vorgenannten Pumpen in der Lage sind, mit einer Fördermenge von 3.700 Litern oder mehr, jedoch nicht mehr als 41.000 Litern pro Stunde zu arbeiten (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.70.2004).
  • Tischbrunnen für den Innenbereich, deren wesentlicher Charakter durch Tauchkreiselpumpen geprägt ist (beschrieben in der statistischen Meldung Nr. 8413.70.2004).
  • Rotationskompressoren mit einer Leistung von jeweils mehr als 746 W, aber nicht mehr als 2.238 W, mit einer Kühlleistung von 2,3 kW bis 5,5 kW (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8414.30.8060).
  • Thermische Walzenlaminiergeräte, deren Wert jeweils nicht über 450 US-Dollar liegt (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8420.10.9040)
  • Schneidplatten, Plattformen, Grundplatten, Unterlagen, Unterlegscheiben, Tabletts, die als Führungen für handbetriebene Tischkalandermaschinen mit einer Breite von höchstens 51 cm dienen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8420.99.9000)
  • Ionisationsfilter mit einem Wert von jeweils über 35 US-Dollar, aber nicht über 45 US-Dollar (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8421.21.0000).
  • Einweg-Kunststofffilter, die geeignet sind, die Atemluft eines Patienten in einem medizinischen Gerät wie einem Gasanalysegerät zu filtern und zu entfeuchten (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8421.39.8090).
  • Teile von Schwimmbad-Staubsaugern (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8421.99.0040)
  • Dreigliedrige Gleitschienen mit Kugellagern aus Edelstahl zur Verwendung in Haushaltsgeschirrspülern (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8422.90.0640)
  • Schaufellader mit einem Schaufelvolumen von jeweils 11,4 m³ bis 12 m³ und einem Betriebsgewicht von 30.000 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 36.000 kg (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8429.51.1055).
  • Tierfütterungsanlagen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8436.80.0090)
  • Teile von Tierfütterungsanlagen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8436.99.0090)
  • Tintenpatronen mit einem Gewicht von jeweils mehr als 1 kg (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8443.99.2010)
  • Wartungskits für Drucker, bestehend aus zwei oder mehr Ersatzteilen für Druckereinheiten der Unterposition 8443.32.10, die in der zusätzlichen US-Anmerkung 2 zu Kapitel 84 aufgeführt sind (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8443.99.2050).
  • Horizontale Drehmaschinen zur Metallbearbeitung, elektrisch betrieben, nicht numerisch gesteuert, jeweils mit einem über dem Spindelstock montierten Fräskopf (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8458.19.0020).
  • Neue numerisch gesteuerte Fräsmaschinen, die in der Lage sind, Rohre mit einem Außendurchmesser von 60 cm oder mehr, aber nicht mehr als 305 cm, an den Enden anzufasen (beschrieben in der statistischen Meldung Nr. 8459.61.0080).
  • Abkantpressen, nicht numerisch gesteuert, mit einer Antriebsleistung von 3 kW (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8462.29.0030)
  • Neue hydraulische Scherenmaschinen, nicht numerisch gesteuert, mit einer Leistung von 7,5 kW, im Wert von jeweils 3.025 US-Dollar oder mehr (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8462.39.0050)
  • Werkzeughalter, die zur Aufnahme verschiedener Arten von Metallbearbeitungswerkzeugen für den Einsatz auf Fräsmaschinenspindeln verwendet werden (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8466.10.0175).
  • Modularisierte Anlagen zur Herstellung von Lithiumhydroxid durch Funktionen wie Mischen, Kneten oder Rühren (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8479.82.0040)
  • Kugelhahn-Eckventilgehäuse aus Gusseisen für ölhydraulische oder pneumatische Getriebe (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8481.90.9020) 8
  • Ventilkörper aus Aluminium für Ventile für ölhydraulische oder pneumatische Getriebe (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8481.90.9020)
  • Teile von Hydraulikventilen, ausgenommen Ventilkörper, von Ventilen für ölhydraulische oder pneumatische Getriebe, deren Wert jeweils nicht über 5 US-Dollar liegt (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8481.90.9040)
  • Schrägkugellager, nicht zur Verwendung mit Radnabenlagereinheiten, mit einem Innendurchmesser von 25 mm oder mehr, aber nicht mehr als 55 mm, einem Außendurchmesser von 50 mm oder mehr, aber nicht mehr als 95 mm, einer Breite von 20 mm oder mehr, aber nicht mehr als 35 mm, mit einer oder zwei Reihen von Stahlkugeln und einem Käfig aus Stahl oder Kunststoff (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8482.10.5028)
  • Schrägkugellager mit einer Breite von nicht mehr als 40 mm, ausgenommen Radnabenlager (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8482.10.5028)
  • Elektrische Wechselstrommotoren, Permanentkondensatormotoren, mit einer Leistung von höchstens 16 W (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.10.4020)
  • Gleichstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W, aber nicht mehr als 74,6 W, mit einem Wert von jeweils über 2 US-Dollar, aber nicht mehr als 30 US-Dollar (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.31.2000)
  • Wechselstrommotoren, mehrphasig, mit Rahmenkonstruktion aus Walzstahl (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.51.4040)
  • Wechselstrommotoren, mehrphasig, mit einer Leistung von 186,5 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 373 kW, mit einer Rahmenkonstruktion aus Gusseisen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.53.8040)
  • Doppellagige Leiterplattenbaugruppen, deren Wert jeweils über 30 US-Dollar, aber nicht über 35 US-Dollar liegt (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8504.90.7500).
  • Transceiver, 10 Meter, nicht handgeführt, für den Betrieb in Frequenzen von 28.000 bis 29.700 MHz (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8525.60.1050)
  • Endschalter für eine Spannung von höchstens 1.000 V, jeweils mit einem Wert von über 19 $, aber nicht über 32 $ (beschrieben in der statistischen Meldung Nr. 8536.50.9055).
  • Modulare Lichtschalter für eine Spannung von maximal 1.000 V, in Gehäusen aus Polyethylenterephthalat (PET), zur Verwendung mit einer Rückplatte (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8536.50.9065).
  • Schalter zur Verwendung in Kraftfahrzeugen, die vom Fahrer oder Beifahrer betätigt werden (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8536.50.9065).
  • Koaxialstecker für eine Spannung von höchstens 1.000 V, mit einem Wert von über 0,20 $, aber nicht über 0,30 $ pro Stück (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8536.69.4010)
  • Stoßverbinder für eine Spannung von höchstens 1.000 V, jeweils mit einem Wert von höchstens 3 US-Dollar (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8536.90.4000).
  • Ringkabelschuhe für eine Spannung von höchstens 1.000 V (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8536.90.4000)
  • Drehverbinder für Drähte, für eine Spannung von höchstens 1.000 V, jeweils mit einem Wert von höchstens 0,03 US-Dollar (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8536.90.4000)
  • Linearbeschleuniger im S- und X-Band, die für den Einsatz in Strahlentherapie- oder Strahlenchirurgiegeräten konzipiert sind (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8543.10.0000).
  • Vierrädrige Geländefahrzeuge mit ausschließlich fremdgezündeten Hubkolben-Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von höchstens 1.000 cm³, mit Sattelsitz und Lenkersteuerung, jeweils mit einem Etikett, das darauf hinweist, dass das Fahrzeug nur von Personen ab 16 Jahren bedient werden darf, mit einem Wert von höchstens 5.000 US-Dollar (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8703.21.0110).
  • Elektro-Arbeitsfahrzeuge mit Fahrersitz, deren Leergewicht jeweils 8.500 kg übersteigt, aber 9.500 kg nicht übersteigt (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8709.11.0030).
  • Tiefenlotgeräte, deren Wert jeweils nicht über 50 US-Dollar liegt (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9014.80.2000)
  • Einweg-Elektroden für Elektrokardiographen (EKG) (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9018.11.9000)
  • Tragbare Ultraschall-Scannerkonsolen mit einem Gewicht von jeweils weniger als 4 kg, die mit oder ohne Schallkopf angeboten werden (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9018.12.0000).
  • Digitale Peak-Flow-Meter, geeignet für die Anwendung durch medizinisches Fachpersonal (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9018.19.9550)
  • Fingerpulsoximeter, geeignet für die Anwendung durch medizinisches Fachpersonal (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9018.19.9550)
  • Wismutgermanatkristalle mit festgelegten Anforderungen an Abmessungen und Oberflächenbeschaffenheit, die als Detektionselement in Positronen-Emissions-Tomographie (PET)-Detektoren verwendet werden (beschrieben in der statistischen Meldung Nr. 9018.19.9560).
  • Patientengehäuse für Magnetresonanztomographie („MRI“), die jeweils Hochfrequenz- und Gradientenspulen enthalten (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9018.19.9560)
  • Teile und Zubehör für Kapnographiemonitore (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9018.19.9560)
  • Otoskope (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9018.90.2000)
  • Anästhesiemasken (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9018.90.3000)
  • Elektrochirurgische Kauterisationsstifte mit elektrischen Anschlüssen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9018.90.6000)
  • Leiterplattenbaugruppen, die zur Anzeige der Betriebsleistung von medizinischen Infusionsgeräten bestimmt sind (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9018.90.7580).
  • Röntgentische (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9022.90.2500)
  • Röntgenröhrengehäuse und Teile davon (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9022.90.4000)
  • Teile und Zubehör aus Metall für mobile Röntgengeräte (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9022.90.6000)
  • Leiterplattenbaugruppen, die für die Verwendung in Röntgengeräten bestimmt sind (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9022.90.6000)
  • Vertikale Stative, die speziell für die Unterstützung, Aufnahme oder Justierung der Bewegung von digitalen Röntgendetektoren oder der Röntgenröhre und des Kollimators in kompletten Röntgendiagnostiksystemen entwickelt wurden (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9022.90.6000).
  • Thermoplastische Masken aus Polycaprolacton zur Immobilisierung von Patienten bei der Anwendung von Alpha-, Beta- oder Gammastrahlung für Röntgenaufnahmen oder Strahlentherapie (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9022.90.9500)
  • Automatische Thermostate für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, die Temperatur- und Feuchtigkeitssensoren enthalten und zur Wandmontage vorgesehen sind (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9032.10.0030).
  • Batteriebalancer, die zur Spannungsregelung zwischen Batterien entwickelt wurden, mit Ausnahme von 6-, 12- oder 24-Volt-Systemen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9032.89.4000).
  • Thermostatabdeckungen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9032.90.6120)

Bitte folgen Sie dem Link.Hier für die Ausschlussmitteilung des USTR

Am 20. September 2020 gab der US-Handelsbeauftragte (USTR) die Verlängerung der Ausnahmen für Produkte aus China im Rahmen der Handelsmaßnahmen nach Abschnitt 301 im Wert von 16 Milliarden US-Dollar (Liste 2) bekannt.

Diese Ausnahmeregelungen gelten für Waren, die am oder nach 00:01 Uhr Eastern Daylight Time am 20. September 2020 und vor 23:59 Uhr am 31. Dezember 2020 zum Verbrauch angemeldet oder aus dem Lager zum Verbrauch entnommen werden.

Die erweiterten Ausnahmen gelten für die folgenden statistischen Meldezahlen:

  • Acrylsäure-2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure-Acrylester (AA/AMPS/HPA)-Terpolymere, dargestellt in trockener Form (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3906.90.5000)
  • Geformte Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS)-Schläuche, die zur sterilen Übertragung von Flüssigkeiten aus einem Beutel oder einer Ampulle in einen anderen Behälter verwendet werden, wobei jeder Schlauch mindestens 7,5 cm, aber nicht länger als 23 cm ist, einen Innendurchmesser von weniger als 0,65 cm und einen Außendurchmesser von weniger als 9 cm aufweist, wobei ein Ende schräg abgeschnitten ist, um einen Dorn zu bilden, und ein integrierter Flansch mit einem Durchmesser von weniger als 3 cm (Spritzschutz) in der Nähe des Dornendes 7 sowie abnehmbare Polyethylenkappen an jedem Ende aufweist, die steril verpackt sind (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3917.29.0090).
  • Elektroisolierband aus Polyvinylchlorid, in Rollen, mit einer Breite von höchstens 2 cm, einer Länge von höchstens 20,2 m und einer Dicke von höchstens 0,18 mm (beschrieben in der statistischen Meldung Nr. 3919.10.2020)
  • Transparentes Klebeband aus Kunststoff mit Acrylemulsionsklebstoff, in Rollen mit einer Breite von höchstens 4,8 cm, mit einem Wert von höchstens 0,25 US-Dollar pro Quadratmeter (beschrieben in der statistischen Meldung Nr. 3919.10.2030).
  • Rollen aus Polyethylenfolie, die mit einem lösungsmittelbasierten Acrylklebstoff beschichtet sind (beschrieben in der statistischen Meldung Nr. 3919.10.2055)
  • Rollen aus Polyvinylchlorid mit einer Breite von mindestens 2,5 cm, jedoch höchstens 5,1 cm und einer Länge von 182,9 m (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3920.43.5000)
  • Folien, die ein- oder beidseitig mit Polyvinylidenchlorid (PVdC) oder Polyvinylalkohol (PVOH) beschichtet sind, gegebenenfalls mit einer Grundierungsschicht zwischen Basis und Beschichtung; wobei jede der vorgenannten Folien eine Gesamtdicke von mehr als 0,01 mm, aber nicht mehr als 0,03 mm aufweist (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3920.62.0090).
  • Bedruckte Folie aus Polyvinylchlorid, laminiert mit einem mit geschäumtem Polyvinylchlorid beschichteten Polyestergewebe, in Rollen, von der Art, die zum Auskleiden von Regalen oder Schubladen verwendet wird (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3921.12.1100)
  • Platten und Streifen aus vernetztem Polyethylen und Ethylen-Vinylacetat mit einer Breite von mehr als 1 m, aber nicht mehr als 1,5 m und einer Länge von mehr als 1,75 m, aber nicht mehr als 2,6 m (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3921.19.0000)
  • Polyethylenfolie und -platte, laminiert mit Spinnvlies-Spinnvlies-Spinnvlies-Polypropylen-Vliesstoff, mit einer Breite von mindestens 1,12 m, jedoch nicht mehr als 1,52 m, und einer Länge von mindestens 1,93 m, jedoch nicht mehr als 2,29 m, und einem Gewicht von mindestens 55 g/m², jedoch nicht mehr als 88 g/m² (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3921.90.1500).
  • Träger aus Eisen oder Stahl, die der ASTM-Norm A572, Güteklassen 50, 65 oder 70, entsprechen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 7308.90.3000)
  • Rohre aus Eisen oder Stahl mit Verbindungsstücken, die der ASTM-Norm A572, Güteklasse 50 entsprechen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 7308.90.3000)
  • Pfosten aus Stahlrohr und -schlauch mit angebrachten Kugelknöpfen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 7308.90.3000).
  • Pfosten aus Stahlrohr und -profilen mit angebrachten Schwellenplatten und Kugelbolzen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 7308.90.3000)
  • Rippenknoten aus Eisen oder Stahl, die der ASTM-Norm A572, Güteklassen 50, 65 oder 70, entsprechen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 7308.90.3000).
  • Monopolare Leiter für Spannungen über 1.000 V, ausgenommen Kupfer und ohne Steckverbinder (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8544.60.6000)
  • Motorräder mit elektrischem Antrieb, deren Leistung jeweils 1.000 W nicht übersteigt (beschrieben in den statistischen Meldenummern 8711.60.0050 oder 8711.60.0090, gültig ab 1. Juli 2019; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8711.60.0000, gültig vor dem 1. Juli 2019)

Bitte folgen Sie dem Link.Hierfür weitere Einzelheiten.

Am 7. August 2020 kündigte der US-Handelsbeauftragte (USTR) eine Verlängerung der Ausnahmen von Abschnitt 301 $200 Milliarden Handelsmaßnahmen (Liste 3) für Produkte mit Ursprung in China an.

Wie im Anhang dargelegt, liefen diese Ausnahmen am 7. August 2020 aus und wurden bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

Zu den von den Produktausschlüssen gehören unter anderem die folgenden HTS-Nummern. (1) 0304.72.5000 (2) 0304.83.1015 7 (3) 0304.83.1020 (4) 0304.83.5015 (5) 0304.83.5020 (6) 0304.83.5090 (7) 3923.21.0095 (8) 3926.20.9050 (9) 4015.19.1010 (10) 4819.50.4060 (11) 5603.12.0090 (12) 5603.14.9090 (13) 5603.92.0090 (14) 5603.93.0090 (15) 6505.00.8015 (16) 8424.90.9080

Bitte folgen Sie dem Link.HierDie vollständige Liste der enthaltenen Produkte finden Sie hier.

Ausnahmen gemäß Abschnitt 301 – Liste der Erweiterungen 2

Das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) hat nach Einholung von Stellungnahmen zur Frage, ob die im Juli 2019 gewährten Ausnahmen von den Zöllen gemäß Abschnitt 301 für bestimmte Importe aus China um bis zu 12 Monate verlängert werden sollten, Verlängerungen für die folgenden Unterpositionen und Produktbeschreibungen des Harmonisierten Zolltarifs (HTS) genehmigt:

  • Polytetrafluorethylen ((C2F4)n) mit einer Partikelgröße von 5 bis 500 Mikron und einem Schmelzpunkt von 315 bis 329 Grad Celsius (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3904.61.0090)
  • Polyethylenfolie, 20,32 bis 198,12 cm breit und 30,5 bis 2000,5 m lang, einseitig mit lösungsmittelbasiertem Acrylklebstoff beschichtet, klar oder in transparenten Farben, bedruckt oder unbedruckt, in Rollen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3919.90.5060) 7
  • Rechteckige Platten aus Polyethylen hoher oder niedriger Dichte mit einer Breite von 111,75 cm bis 215,9 cm und einer Länge von 152,4 cm bis 304,8 cm, die mit einem Aufkleber zur Markierung der Mitte jeder Platte versehen sind, von der Art, wie sie in Operationssälen von Krankenhäusern oder chirurgischen Zentren verwendet werden (beschrieben in der statistischen Meldenummer 3920.10.0000).
  • Benzin- oder Flüssiggasmotoren (LPG-Motoren) mit einem Hubraum von jeweils mehr als 2 Litern, aber nicht mehr als 2,5 Litern (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8407.90.9010).
  • Spender für Handreinigungs- oder Handdesinfektionsmittel, unabhängig davon, ob sie mit einer manuellen Pumpe oder einer batteriebetriebenen Pumpe mit Näherungssensor ausgestattet sind, wobei jedes einzelne Teil nicht mehr als 3 kg wiegt (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8424.89.9000)
  • Handgeführte Motorhacken, elektrisch betrieben, mit einem Einzelgewicht von weniger als 14 kg (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8432.29.0060)
  • Wechselstrommotoren mit einer Leistung von 18,65 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 37,5 W, jeweils mit angebrachten Aktuatoren, Kurbelwellen oder Zahnrädern (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.10.6020)
  • Positions- oder Geschwindigkeitssensoren für Kraftfahrzeuggetriebesysteme, jeweils mit einem Wert von höchstens 12 US-Dollar (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8543.70.4500)
  • Radgeschwindigkeitssensoren für Antiblockiersysteme von Kraftfahrzeugen, jeweils mit einem Wert von höchstens 12 US-Dollar (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8543.70.4500)
  • Vorrichtung mit passiven Infrarot-Detektionssensoren zum Ein- und Ausschalten von Leuchten (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8543.70.9960)
  • Flüssigkeitsleckdetektoren (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8543.70.9960)
  • Programmierbare Roboter mit Abmessungen von höchstens 40 cm Höhe, 22 cm Breite und 27 cm Tiefe, ausgestattet mit einem LCD-Display, einer Kamera und einem Mikrofon, jedoch ohne „Hände“ (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8543.70.9960).
  • Motorräder (einschließlich Mopeds) mit Hubkolben-Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von höchstens 50 cm³, deren Wert jeweils nicht über 500 US-Dollar liegt (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8711.10.0000).
  • Digitale klinische Thermometer (vor dem 1. Juli 2020 in der statistischen Meldenummer 9025.19.8040 beschrieben; ab dem 1. Juli 2020 in der statistischen Meldenummer 9025.19.8010 oder 9025.19.8020 beschrieben)

Diese Fristverlängerungen gelten für Waren, die am oder nach 00:01 Uhr Eastern Daylight Time am 31. Juli 2020 und vor 23:50 Uhr Eastern Daylight Time am 31. Dezember 2020 zum Verbrauch angemeldet oder aus dem Lager zum Verbrauch entnommen werden.

Am 5. August 2020 kündigte der US-Handelsbeauftragte (USTR) zusätzliche Ausnahmen von Abschnitt 301 $300 Milliarden Handelsmaßnahmen (Liste 4) für Produkte mit Ursprung in China an.

Wie im Anhang dargelegt, spiegeln sich die Ausnahmen in einer bestehenden zehnstelligen HTSUS-Unterposition und neun speziell erstellten Produktbeschreibungen wider, die zusammen 25 separate Ausnahmeanträge abdecken. Die in dieser Bekanntmachung genannten Produktausschlüsse gelten ab dem 1. September 2019 und bis zum 1. September 2020.

  • 8443.32.1050
  • Bestimmte Türrahmen-Staubschutzsets
  • Bestimmte Teile des Staubbarrieresystems
  • Verriegelbare Kabelbinder aus Kunststoff (vor dem 1. Juli 2020 in der statistischen Meldenummer 3926.90.9990 beschrieben; ab dem 1. Juli 2020 in der statistischen Meldenummer 3926.90.9985 beschrieben)
  • Bestimmte dekorative Glaswaren
  • Digitale optische Bildscanner mit einer maximalen Scanbreite von mindestens 60 cm, aber nicht mehr als 92 cm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8471.60.8000)
  • Schleudergerät, auch elektrisch betrieben, von der Art, die für Spiele im Freien verwendet wird (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9506.99.6080)
  • Schaukeln und deren Teile und Zubehör (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9506.99.6080)
  • Wurfscheibenwerfer und deren Teile und Zubehör (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9506.99.6080)

Der US-Handelsbeauftragte (USTR) hat zusätzliche Ausnahmen von Abschnitt 301 der Handelsmaßnahmen im Wert von 300 Milliarden US-Dollar (Liste 4) für Produkte mit Ursprung in China bekannt gegeben.

Wie im Anhang dargelegt, spiegeln die Ausnahmen elf bestehende zehnstellige HTSUS-Unterpositionen und 53 speziell erstellte Produktbeschreibungen wider, die zusammen 242 separate Ausnahmeanträge abdecken. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Produktausschlüsse gelten ab dem 1. September 2019 und bis zum 1. September 2020.

Der US-Handelsbeauftragte (USTR) hat zusätzliche Ausnahmen von Abschnitt 301 der Handelsmaßnahmen im Wert von 300 Milliarden US-Dollar (Liste 4) für Produkte mit Ursprung in China bekannt gegeben.

Wie im Anhang dargelegt, spiegelten die Ausnahmen 61 speziell erstellte Produktbeschreibungen wider, die zusammen 86 separate Ausnahmeanträge beantworten.

Die in dieser Mitteilung genannten Produktausschlüsse gelten ab dem 1. September 2019 und erstrecken sich bis zum 1. September 2020.

Handelsmaßnahmen gemäß Abschnitt 301 im Wert von 34 Milliarden US-Dollar (Liste 1) für Produkte mit Ursprung in China.

Diese Ausnahmeverlängerungen gelten bis zum 31. Dezember 2020.

Die erweiterten Ausnahmen gelten für die folgenden statistischen Meldezahlen:

  • Direktwirkende und federbelastete pneumatische Stellantriebe, jeweils mit einer Nennleistung von maximal 10 bar und einem Wert von über 68 $, aber nicht über 72 $ pro Einheit (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8412.39.0080).
  • Pumpengehäuse und -körper (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.91.9080 vor dem 1. Januar 2019; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.91.9095 vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.91.9085 oder 8413.91.9096 ab dem 1. Januar 2020)
  • Pumpenabdeckungen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.91.9080 vor dem 1. Januar 2019; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.91.9095 vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.91.9085 oder 8413.91.9096 ab dem 1. Januar 2020)
  • Pumpenteile aus Kunststoff, jeweils mit einem Wert von höchstens 3 US-Dollar (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.91.9080 vor dem 1. Januar 2019; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.91.9095 vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019; beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.91.9085 oder 8413.91.9096 ab dem 1. Januar 2020)
  • Kompressoren, ausgenommen Schraubenkompressoren, die in Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen verwendet werden, mit einem Wert von jeweils über 88 US-Dollar, aber nicht über 92 US-Dollar pro Einheit (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8414.30.8030).
  • Strukturelle Bauteile für Industrieöfen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8514.90.8000)
  • Aluminium-Elektrolytkondensatoren, jeweils mit einem Wert von höchstens 3,20 US-Dollar (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8532.22.0085)
  • Drehschalter mit einer Nennstromstärke von über 5 A, Abmessungen von höchstens 5,5 cm x 5,0 cm x 3,4 cm, jeweils mit 2 bis 8 Flachsteckverbindern und einer Betätigungswelle mit D-förmigem Querschnitt (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8536.50.9025).
  • Drehschalter, einpolig, einstufig (SPST), Nennstrom über 5 A, Abmessungen jeweils nicht größer als 14,6 cm x 8,9 cm x 14,1 cm (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8536.50.9025)
  • Zinkanoden zur Verwendung mit Maschinen und Apparaten für die Galvanisierung, Elektrolyse oder Elektrophorese (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8543.30.9080)
  • Wetterstationssets, bestehend aus einem Überwachungsdisplay und Außenwettersensoren, mit einer Übertragungsreichweite von höchstens 140 m und einem Wert von höchstens 50 US-Dollar pro Set (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9015.80.8080).
  • „Mehrlamellenkollimatoren von Strahlentherapiesystemen auf Basis der Verwendung von Röntgenstrahlung (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9022.90.6000)“

Bitte folgen Sie dem Link zur Ausschlussmitteilung des USTR.Hier

Abschnitt 301 – Ausnahmen gemäß dem Handelsgesetz über 300 Milliarden US-Dollar (Liste 4)

Am 8. Juni 2020 kündigte der US-Handelsbeauftragte (USTR) zusätzliche Ausnahmen von Abschnitt 301 $300 Milliarden Handelsmaßnahmen (Liste 4) für Produkte mit Ursprung in China an.

Wie im Anhang dargelegt, umfassen die Ausnahmen zwei 10-stellige Unterpositionen des Harmonisierten Zolltarifs (HTS) und 32 speziell erstellte Produktbeschreibungen, die 55 separat eingereichte Ausnahmeanträge abdecken.

Diese Ausnahmen gelten vom 1. September 2019 bis zum 1. September 2020.

Die ausgeschlossenen HTS-Unterpositionen fallen beide unter Kapitel 52 (Baumwolle) des HTS:

  • 5210.11.4040 – Gewebte Baumwollstoffe mit einem Baumwollanteil von weniger als 85 Gewichtsprozent, die überwiegend oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt sind und ein Gewicht von höchstens 200 g/m² aufweisen: Ungebleicht: Leinwandbindung: Von Nummer 42 oder niedriger: Bettwäsche.
  • 5210.11.6020 – Gewebte Baumwollstoffe mit einem Baumwollanteil von weniger als 85 Gewichtsprozent, die überwiegend oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt sind und ein Gewicht von höchstens 200 g/m² aufweisen: Ungebleicht: Leinwandbindung: Von den Nummern 43 bis 68: Popeline oder Breitgewebe.

Abschnitt 301 – Ausweitung der Ausnahmeregelungen auf das 34 Milliarden Dollar schwere Handelsgesetz (Liste 1)

Das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) hat nach Einholung von Stellungnahmen zur Frage, ob die am 4. Juni 2019 gewährten Ausnahmen von den Zöllen gemäß Abschnitt 301 für bestimmte Importe aus China um bis zu 12 Monate verlängert werden sollten, beschlossen, die Ausnahmen um weitere sechs Monate bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern. Die Ausnahmen gelten für die folgenden Unterpositionen und Produktbeschreibungen des Harmonisierten Zolltarifs (HTS):

  • Kurbelwellenausgeglichene Langhub- und Balkenpumpen für Ölquellen und Ölfelder (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.50.0010)
  • Kreiselpumpen, Tauchpumpen, ausgenommen solche zur Verwendung in Maschinen zur Herstellung von Zellstoff, Papier oder Karton; die vorstehenden Pumpen mit einer Nennleistung von höchstens 15 kW (beschrieben in der statistischen Meldung Nr. 8413.70.2004)
  • Tauchpumpe mit Magnetantriebsmotor (beschrieben in der statistischen Meldung Nr. 8413.70.2004)
  • Kreiselpumpen zur Kondensatabführung, soweit nicht anderweitig genannt oder inbegriffen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.70.2090).
  • Gehäuse für Wasserpumpen der Unterposition 8413.30.90 (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8413.91.9010)
  • Solare Warmwasserbereiter mit Glasrohr-Wärmekollektoren, einschließlich Glasrohren und Gestellen mit Tanks (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8419.19.0040)
  • Wärmetauscherplatten, -kerne, -rippenrohre, -kegel, -gehäuse, -hauben, -flansche und -leitbleche (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8419.90.3000)
  • Garagentoröffner/-schließer (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8428.90.0290)
  • Rammgeräte, dieselbetrieben (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8430.10.0000)
  • Geschweißte Rahmen zur Aufnahme von Förderbandrollen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8431.39.0010)
  • Kupplungsabdeckungen, einschließlich Mittelstücke, Flanschnaben, Hülsen und Gleitschuhe (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8483.90.8010)
  • Wechselstrom-Mehrphasenmotoren mit einer Leistung von jeweils mehr als 300 kW, jedoch nicht mehr als 310 kW, ausgestattet mit Seilzügen und Bremsen zum Heben und Senken von Personenaufzügen (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8501.53.8040).
  • Regenerative Drehzahlregler zur Steuerung der Drehzahl von Elektromotoren für Aufzüge (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8504.40.4000)
  • Drehzahlregler für Elektromotoren, wobei jeder dieser Regler eine Länge von mindestens 100 mm, aber nicht mehr als 130 mm, eine Breite von mindestens 40 mm, aber nicht mehr als 125 mm und eine Höhe von mindestens 24 mm, aber nicht mehr als 85 mm aufweist (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8504.40.4000).
  • Projektorteile (beschrieben in der statistischen Meldenummer 8529.90.9900)
  • Einweg-Oberflächenelektroden für intraoperative Neuromonitoring-Systeme („IONM“), bestehend aus einer Oberflächenelektrodenplatte, einem isolierten Draht und einem Standard-DIN-42802-Stecker (beschrieben in der statistischen Meldenummer 9018.19.9560)“

Mit diesen Verlängerungen bleiben solche Produkte, die am oder nach dem 4. Juni 2020 und vor dem 31. Dezember 2020 in die Vereinigten Staaten zum Verbrauch eingeführt oder aus dem Lager zum Verbrauch entnommen werden, weiterhin von der zusätzlichen Abgabe ausgenommen.

Den vollständigen Text der USTR-Bekanntmachung finden Sie unter folgendem Link.Hier

Abschnitt 301 – Handelsmaßnahmen im Wert von 200 Milliarden US-Dollar (Liste 3)

Am 21. Mai 2020 kündigte der US-Handelsbeauftragte (USTR) zusätzliche Ausnahmen von Abschnitt 301 $200 Milliarden Handelsmaßnahmen (Liste 3) für Produkte mit Ursprung in China an.

Wie im Anhang dargelegt, spiegeln sich die Ausnahmen in siebzehn zehnstelligen HTSUS-Unterpositionen wider, die 33 separate Ausnahmeanträge umfassen, sowie in 61 speziell erstellten Produktbeschreibungen, die 70 separate Ausnahmeanträge abdecken. Diese Ausnahmen gelten vom 24. September 2018 bis zum 7. August 2020.

Bitte folgen Sie dem unten stehenden Link zur Ausschlussmitteilung des USTR.Hier

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