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Handelsberatung

Abschnitt 201: Aktualisierung von Solarzellen und -paneelen

Am 23. Januar 2018 erließ der Präsident eine Proklamation zur Regelung der Schutzmaßnahmen gemäß Abschnitt 201 des Handelsgesetzes von 1974 für einen Zeitraum von vier Jahren in Bezug auf Solarzellen und -paneele.

  • Abschnitt 201: Aktualisierung von Solarzellen und -paneelen
  • 27.10.2020
Veröffentlicht 27.10.2020

Überblick

Am 23. Januar 2018 erließ der Präsident eine Proklamation zur Regelung der Schutzmaßnahmen gemäß Abschnitt 201 des Handelsgesetzes von 1974 für einen Zeitraum von vier Jahren in Bezug auf Solarzellen und -paneele.

Am 10. Oktober 2020 erließ der Präsident eine weitere Proklamation und nahm zwei Änderungen an der Maßnahme gemäß Abschnitt 201 bezüglich Solarzellen und -modulen vor. Die erste Änderung betrifft den Zollsatz für den Schutzzoll auf Solarzellen (nur oberhalb der Quote) und -module für das vierte Jahr des Schutzes, der mit Wirkung zum 25. Oktober 2020 von 15 auf 18 Prozent angehoben wird.

Die zweite Änderung besteht in der Aufhebung der Ausnahme bifazialer Solarmodule von den Zöllen gemäß Abschnitt 201. Die Anpassung des Zollsatzes tritt für Einfuhren oder Warenentnahmen zum Verbrauch ab dem 7. Februar 2021, 00:01 Uhr, in Kraft.

Crane Trade Services hilft Ihnen gerne bei allen Fragen zu diesen Änderungen. Für Unterstützung kontaktieren Sie uns bitte.CWTSConsulting@craneww.comDie

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