Überblick
Das US-Gericht für Internationalen Handel (CIT) hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die die Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) daran hindert, die Präsidialverordnung 10101 in Bezug auf bifaziale Solarmodule oder bifaziale Paneele durchzusetzen oder in Kraft zu setzen. Gemäß dieser Verfügung wird die CBP die Aufhebung der Ausnahme bifazialer Solarmodule von der Schutzmaßnahme nach Abschnitt 201 nicht vollziehen.
Am 23. Januar 2018 erließ der Präsident eine Proklamation zur Regelung der Schutzmaßnahmen gemäß Abschnitt 201 des Handelsgesetzes von 1974 für einen Zeitraum von vier Jahren in Bezug auf Solarzellen und -paneele.
Am 10. Oktober 2020 erließ der Präsident eine weitere Proklamation und nahm zwei Änderungen an der Maßnahme nach Abschnitt 201 bezüglich Solarzellen und -modulen vor. Erstens wurde der Zollsatz für den Schutzzoll auf Solarzellen (nur über der Quote) und -module für das vierte Jahr des Schutzzolls mit Wirkung zum 25. Oktober 2020 von 15 auf 18 Prozent angehoben. Zweitens wurde die Ausnahme bifazialer Solarmodule von den Zöllen nach Abschnitt 201 aufgehoben. Die Zollsatzanpassung gilt für Einfuhren und Warenentnahmen zum Verbrauch ab dem 7. Februar 2021, 00:01 Uhr.
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