Überblick
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 tritt die zweite Phase der Regelung für Taschenbeutelstoffe bei blauer Denim-Bekleidung im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) in Kraft.
Diese Bestimmung gilt für gewebte Bekleidungswaren des HTS-Kapitels 62, die aus blauem Denimstoff der HTS-Unterpositionen 5209.42, 5211.42, 5212.24 und/oder 5514.30 hergestellt sind und eine oder mehrere Taschen aufweisen. Gegebenenfalls muss der Stoff für den Taschenbeutel im Hoheitsgebiet eines oder mehrerer USMCA-Staaten geformt und veredelt werden.
Die Bestimmung in Allgemeiner Anmerkung 11(o), Kapitel 62, Regel 5 des HTS besagt, dass Taschenbeutelgewebe als in einem oder mehreren USMCA-Ländern geformt und veredelt gilt, wenn das Taschenbeutelgewebe aus Garn geformt wurde, das vollständig im Gebiet eines oder mehrerer USMCA-Länder geformt und veredelt wurde.
Die erste Phase der Regelung für Taschenbeutelstoffe, die in der Allgemeinen Anmerkung 11(o), Kapitel 61, Regel 4 und Kapitel 62, Regel 6 zu finden ist, trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Diese Regelung gilt für Bekleidungswaren der Kapitel 61 und 62 des Harmonisierten Systems (HS), die eine oder mehrere Taschen enthalten. Der Taschenbeutelstoff muss im Hoheitsgebiet eines oder mehrerer USMCA-Staaten aus Garn geformt und veredelt werden, das vollständig in einem oder mehreren USMCA-Staaten hergestellt wurde.
Alle Bekleidungssendungen, die USMCA-Präferenzen geltend machen, werden überprüft. Nicht nachweisbare Ansprüche können zum Verlust der Präferenzbehandlung führen, und falsche Angaben können Strafen nach sich ziehen.
Falls Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Anita Harris, Abteilung Textilpolitik, unteranita.s.harris@cbp.dhs.gov
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