Überblick
Das Haushaltsgesetz 2021 enthielt zwar einige Vorteile für Zollagenten, die Verlängerung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS), die Ausweitung der Ausnahmeregelungen für China gemäß Artikel 301 sowie das Gesetz über sonstige Zölle waren jedoch nicht enthalten. Diese Ausnahmeregelungen werden sich zu Jahresbeginn auf die Zollagenten und deren Vorgehensweise bei der Abwicklung und Abfertigung der Importe ihrer Kunden auswirken.
GSP:Ab dem 1. Januar 2021 müssen Zollagenten von ihren Importeuren Zölle für Waren einziehen und abführen, die aus rund 120 ausgewählten begünstigten Ländern und Gebieten zollfrei eingeführt werden konnten. Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) wird in Kürze Anweisungen veröffentlichen, die Importeure über ihre Zollagenten dazu auffordern, GSP-berechtigte Einfuhren mit einem speziellen Indikator zu kennzeichnen, jedoch bis zur Verlängerung des Programms den regulären Zollsatz für Handelsbeziehungen (Spalte 1) zu entrichten. Es wird erwartet, dass der Kongress nach der Verlängerung des Programms eine Regelung für rückwirkende automatische Erstattungen durch die CBP vorsehen wird.
Abschnitt 301 China Zollausnahmen:Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 laufen hunderte Ausnahmeregelungen für Zölle auf chinesische Waren gemäß Abschnitt 301 aus. Importeure müssen dann über ihre Zollagenten den handelspolitischen Ausgleichszoll von 25 % bzw. 7,5 % auf ihre Importe aus China entrichten. Derzeit gibt es keine Anzeichen dafür, dass der Kongress oder die neue Regierung diese Ausnahmeregelungen verlängern oder die Verlängerung rückwirkend anwenden werden. Es wird erwartet, dass die neue Regierung das Verfahren für die Ausnahmeregelungen gemäß Abschnitt 301 vollständig überarbeiten wird.
Verschiedene Tarifgesetze (MTB):Alle gemäß HTS 9902 geltenden vorübergehenden Zollaussetzungen laufen voraussichtlich am 1. Januar 2021 aus. Importeure müssen dann über ihre Zollagenten den regulären Zollsatz für Handelsbeziehungen (Spalte 1) entrichten. Erfahrungsgemäß wird das Handelsabkommen (MTB) keine rückwirkende Regelung enthalten. Es wird erwartet, dass das MTB erst ab dem Zeitpunkt seiner Verabschiedung durch den Kongress gilt. Die National Customs Brokers and Forwarders Association (NCBFAA) hofft zwar weiterhin auf eine Verabschiedung des MTB im ersten oder zweiten Quartal 2021, weist aber auch darauf hin, dass das MTB von 2018 erst im dritten Quartal verabschiedet wurde.
Bis all dies verabschiedet ist, sind Importeure darauf angewiesen, dass ihre Zollagenten die erforderlichen Abgaben einziehen und an den Zoll abführen.
Bei Fragen zu diesen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an Crane Trade Services.
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