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Handelsberatung

CBP erstattet IEEPA-Zölle: Was Importeure jetzt wissen müssen

Diese Mitteilung ergänzt unsere vorherigen Mitteilungen zur Aufhebung der auf dem IEEPA basierenden Zölle. Sie erläutert, wie die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) betroffene Einfuhren je nach Liquidationsstatus behandelt und wie…

  • CBP erstattet IEEPA-Zölle: Was Importeure jetzt wissen müssen
  • 30.03.2026
Veröffentlicht 30.03.2026

Überblick

Aufgaben der IEEPA – Liquidationsstatus und CBP-Bearbeitung

Diese Empfehlung ergänzt unserevorherige Mitteilungen bezüglich der Ungültigerklärung der auf dem IEEPA basierenden TarifeEs schafft Klarheit darüber, wie die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) betroffene Einfuhren je nach Liquidationsstatus behandelt und wie Rückerstattungen operativ abgewickelt werden.

Behandlung von Einträgen basierend auf dem Liquidationsstatus

Der US-Gerichtshof für Internationalen Handel hat die Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) angewiesen, alle betroffenen Einfuhren so zu behandeln, als ob die IEEPA-Zölle nie gegolten hätten, unabhängig vom Liquidationsstatus.

  • Nicht abgerechnete Einträge:Noch nicht abgewickelte Einfuhren müssen ohne IEEPA-Zölle abgewickelt werden. Bei der endgültigen Abwicklung dieser Einfuhren durch CBP dürfen die IEEPA-Zölle bei der Zollberechnung nicht berücksichtigt werden.
  • Liquidierte, aber noch nicht endgültige Einträge:Sendungen, die bereits abgewickelt wurden, sich aber noch innerhalb des normalen Abfertigungszeitraums der CBP befinden, müssen erneut abgewickelt werden, um die IEEPA-Zölle zu entfernen.
  • Liquidierte und endgültige Einträge:Auch wenn Zollanmeldungen vollständig abgewickelt und normalerweise als endgültig gelten, weist das Gericht die CBP an, diese Zollanmeldungen ohne IEEPA-Abgaben erneut abzuwickeln.

CBP hat mitgeteilt, dass eine operative Korrektur einzelner Zollanmeldungen in großem Umfang nicht möglich ist. Daher nutzt CBP ein neues, auf ACE basierendes System namens CAPE (Consolidated Administration and Processing of Entries) zur Abwicklung von Zollabfertigungen, Neuberechnungen und Rückerstattungen.

Unabhängig davon, ob eine Einfuhranmeldung noch nicht abgerechnet, abgerechnet oder endgültig ist, muss die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) sie so behandeln, als ob die IEEPA-Zölle nie angewendet worden wären. Importeure müssen jedoch aktiv Anträge über CAPE einreichen, damit die CBP Korrekturen vornehmen und Rückerstattungen leisten kann.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Bewältigung dieser Entwicklung?Unsere Experten für Handel und Zoll verfolgen die Richtlinien der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) aufmerksam und unterstützen Sie bei Einfuhrprüfungen, der Vorbereitung von Rückerstattungen und der Koordination mit Zollagenten im Zuge der Umsetzung. Kontaktieren Sie uns.Einheit für TarifreaktionHeute.

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