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In Hongkong hergestellte Produkte müssen, sofern keine Ausnahmeregelung gilt, mit dem Herkunftsvermerk „China“ gekennzeichnet werden.

Aufgrund der am 14. Juli 2020 erlassenen Anordnung des Präsidenten zur Normalisierung der Beziehungen zu Hongkong hat die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) eine Richtlinie herausgegeben, wonach in Hongkong hergestellte Produkte mit dem Herkunftsvermerk „China“ gekennzeichnet werden müssen…

  • In Hongkong hergestellte Produkte müssen, sofern keine Ausnahmeregelung gilt, mit dem Herkunftsvermerk „China“ gekennzeichnet werden.
  • 10.08.2020
Veröffentlicht 10.08.2020

Auf einen Blick

Was hat sich geändert?
In Hongkong hergestellte Produkte müssen, sofern keine Ausnahmeregelung gilt, mit dem Herkunftsvermerk „China“ gekennzeichnet werden.
Wer ist betroffen?
Asia Pacific
Auswirkungen auf das Geschäft
Aufgrund der am 14. Juli 2020 erlassenen Anordnung des Präsidenten zur Normalisierung der Beziehungen zu Hongkong hat die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) eine Richtlinie herausgegeben, wonach in Hongkong hergestellte Produkte mit dem Herkunftsvermerk „China“ gekennzeichnet werden müssen…

Überblick

Aufgrund der Exekutivanordnung des Präsidenten amHongkongs NormalisierungAm 14. Juli 2020 veröffentlichte die US-amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) eine Richtlinie, in der sie festlegte, dass in Hongkong hergestellte Produkte mit dem Herkunftsvermerk „China“ gekennzeichnet werden müssen, sofern keine Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht vorliegt.

Diese Richtlinie gilt für Waren, die nach dem 25. September 2020 in die Vereinigten Staaten eingeführt oder aus einem Lager zur Verwendung entnommen werden.

Informationen zur Kennzeichnung importierter Waren und zu den Containeranforderungen erhalten Sie bei [Kontaktinformationen einfügen].CWTSConsulting@craneww.comDie

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