Auf einen Blick
- Was hat sich geändert?
- CSMS 46328074 – Aktualisierung: Verwaltungsvorschlag zu inländischen Lagerhäusern und Fulfillment-Centern
- Wer ist betroffen?
- Consumer Goods
- Auswirkungen auf das Geschäft
- Die US-amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) erließ am 28. Juli 2020 die Verwaltungsvorschrift H290219. Diese Vorschrift klärt, ob die Einfuhr unverkaufter Waren, die von einem ausländischen Importeur innerhalb eines Tages hergestellt und an ein US-amerikanisches Logistikzentrum versandt wurden, zulässig ist…
Überblick
Die US-amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) erließ am 28. Juli 2020 die Verwaltungsvorschrift H290219. Diese Vorschrift klärt, ob die Einfuhr unverkaufter Waren, die von einem ausländischen Importeur innerhalb eines Tages hergestellt und an ein US-amerikanisches Logistikzentrum oder Lager gesendet werden, gemäß Abschnitt 321 zollfrei erfolgen kann. Die Verwaltungsvorschrift trat am 28. Juli 2020 in Kraft und wurde im Online-Suchsystem für Zollentscheidungen (CROSS) veröffentlicht.
Für weitere Informationen zu dieser Entscheidung nutzen Sie bitte die folgenden Links:https://www.cbp.gov/trade/basic-import-export/e-commerce/administrative-ruling-FAQshttps://www.cbp.gov/document/guidance/administrative-ruling-related-domestic-warehouses-and-fulfillment-centers-one
Crane Trade Services unterstützt Sie gerne bei Fragen zu Einträgen gemäß Abschnitt 321. Für weitere Unterstützung kontaktieren Sie uns bitte.CWTSConsulting@craneww.comDie
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