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GPS-Aussetzung für Thailand

Mit der Durchführungsverordnung 11844 vom 24. März 1975 wurde Thailand als begünstigtes Entwicklungsland für die Zwecke des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) bestimmt, wodurch Thailand eine bevorzugte zollfreie Behandlung erhielt.

  • GPS-Aussetzung für Thailand
  • 10.11.2020
Veröffentlicht 10.11.2020

Überblick

Mit der Durchführungsverordnung 11844 vom 24. März 1975 wurde Thailand als begünstigtes Entwicklungsland für die Zwecke des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) bestimmt, wodurch Thailand eine bevorzugte zollfreie Behandlung erhielt.

Präsident Trump hat festgestellt, dass Thailand den USA keinen fairen und angemessenen Marktzugang zugesichert hat. Im Jahr 2019 wurde festgestellt, dass bestimmte begünstigte Entwicklungsländer Waren in Mengen exportierten, die die geltenden Wettbewerbsgrenzen überschritten. Daher wurde es als angemessen erachtet, die im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) gewährte Zollfreiheit für bestimmte thailändische Produkte mit Wirkung zum 30. Dezember 2020 auszusetzen.

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