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Handelsberatung

Handelshinweis: Die Erhebung der IEEPA-Zölle wurde zum 24. Februar 2026 eingestellt.

Am 20. Februar 2026 erließ der Präsident eine Exekutivverordnung mit dem Titel „Beendigung bestimmter Zollmaßnahmen“, mit der die Erhebung zusätzlicher Wertzölle gemäß dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) beendet wird.

  • Handelshinweis: Die Erhebung der IEEPA-Zölle wurde zum 24. Februar 2026 eingestellt.
  • 24.02.2026
Veröffentlicht 24.02.2026

Auf einen Blick

Was hat sich geändert?
Handelshinweis: Die Erhebung der IEEPA-Zölle wurde zum 24. Februar 2026 eingestellt.
Wer ist betroffen?
Government
Auswirkungen auf das Geschäft
Am 20. Februar 2026 erließ der Präsident eine Exekutivverordnung mit dem Titel „Beendigung bestimmter Zollmaßnahmen“, mit der die Erhebung zusätzlicher Wertzölle gemäß dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) beendet wird.

Überblick

Am 20. Februar 2026 erließ der Präsident eine Exekutivanordnung mit dem Titel „Beendigung bestimmter Zollmaßnahmen“, die die Erhebung zusätzlicher Wertzölle gemäß dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) beendet. Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) bestätigte über CSMS #67834313, dass die IEEPA-Zölle ab dem 24. Februar 2026 nicht mehr auf bestimmte Einfuhren erhoben werden.

Mit Wirkung vom 24. Februar 2026, 0:00 Uhr Eastern Time, entfallen die IEEPA-Zölle für Waren, die zum Verbrauch angemeldet oder aus dem Lager zum Verbrauch entnommen werden. Die Aufhebung betrifft Zölle, die auf Grundlage der folgenden Executive Orders, einschließlich ihrer Änderungen, erhoben wurden:

  • EO 14193 (Nordgrenze / Illegale Drogen)
  • EO 14194 (Maßnahmen an der Südgrenze)
  • EO 14195 (Lieferkette synthetischer Opioide der VR China)
  • EO 14245 (venezolanische Ölimporte)
  • EO 14257 (Gegenseitige Handelsbilanzdefizitzölle)
  • EO 14323 (Brasilien)
  • EO 14329 (Russische Föderation)

CBP wird die ACE-Programmierung aktualisieren, sodass die mit den IEEPA-Zöllen verbundenen HTSUS-Nummern ab dem 24. Februar 2026 inaktiv sind. Importeure sollten nicht damit rechnen, dass auf qualifizierte Einfuhren, die an oder nach diesem Datum eingereicht werden, IEEPA-Zölle erhoben werden.

Diese Maßnahme gilt nur für Pflichten, die gemäß IEEPA auferlegt werden. Pflichten, die gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 232 und Abschnitt 301 auferlegt werden, bleiben in Kraft, sofern sie nicht gesondert geändert werden.

In einer damit zusammenhängenden Entwicklung entschied das US-amerikanische Gericht für Internationalen Handel (CIT) am 15. Dezember 2025, dass es befugt ist, die Neuberechnung und Rückerstattung der im Rahmen des IEEPA erhobenen Zölle anzuordnen, sollte der Oberste Gerichtshof diese Zölle letztendlich für rechtswidrig erklären. In dieser Entscheidung lehnte das CIT den Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Aussetzung der Neuberechnung der betroffenen Einfuhren ab, da Importeure keinen irreparablen Schaden erleiden würden, weil die Rückerstattungen durch eine gerichtlich angeordnete Neuberechnung erfolgen könnten.

Das CIT hat außerdem betont, dass die Bestimmung der Regierung bezüglich der Wiederaufnahme des Verfahrens für alle gegenwärtigen und zukünftigen Kläger in vergleichbarer Lage gilt.

Auch wenn noch keine formellen Richtlinien veröffentlicht wurden, sollten Importeure proaktive Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sie schnell handeln können, falls Rückerstattungs- oder Korrekturverfahren nach der Einfuhr angekündigt werden.

  • Überprüfung der betroffenen Buchungen: Ermitteln Sie alle Buchungen, für die IEEPA-Abgaben erhoben wurden, einschließlich Buchungsnummern, Daten und gezahlter Beträge.
  • Sicherstellen, dass alle Dokumente vollständig sind: Prüfen Sie, ob alle Einfuhrunterlagen vollständig und leicht auffindbar sind, einschließlich CBP-Formular 7501, Handelsrechnungen, Packlisten, Zahlungsbelege und aller relevanten Korrespondenz mit dem Zollagenten.
  • Überprüfung der Aufbewahrung von Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass die Belege gemäß den Anforderungen von 19 CFR Part 163 aufbewahrt werden, um potenzielle Ansprüche oder Korrekturen nach Abschluss der Abrechnung (Post Summary Corrections, PSCs) zu belegen.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen für das ACH-Rückerstattungsverfahren registriert ist, falls Rückerstattungen möglich sind.

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