Überblick
Die Beschlagnahme erfolgte aufgrund der Feststellung von Zwangsarbeit bei der in Malaysia ansässigen Top Glove Corporation Bhd. Die Feststellung ergab, dass die von Top Glove hergestellten Einweghandschuhe unter Einsatz von verurteilten, zwangs- oder vertragsgeplagten Personen produziert wurden, darunter Schuldknechtschaft, übermäßige Überstunden, missbräuchliche Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die Einbehaltung von Ausweispapieren.
Dementsprechend wurde den Hafenbeamten die Befugnis erteilt, Handschuhe der HTS-Unterpositionen 3926.20.1020, 4015.11.0150, 4015.19.0510, 4015.19.0550, 4015.19.1010, 4015.19.1050 und 4015.19.5000 zu beschlagnahmen, die ganz oder teilweise von Top Glove hergestellt wurden.
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