Auf einen Blick
- Was hat sich geändert?
- CSMS 48380692 Nachteil: Änderung der AP-Richtlinie für kontinuierliche Bürgschaften
- Wer ist betroffen?
- North America
- Auswirkungen auf das Geschäft
- Die seit dem 24. Februar 2018 geltende Richtlinie sieht vor, dass Antragsteller, die eine unbefristete Bürgschaft mit dem Aktivitätscode „1A“ zur Absicherung der Vorauszahlung nutzen möchten, eine unbefristete Bürgschaft mit einem Gültigkeitsdatum spätestens am Tag der Antragstellung vorlegen müssen. Wenn…
Überblick
Die derzeitige Richtlinie, die seit dem 24. Februar 2018 gilt, besagt, dass Antragsteller, die eine Dauerbürgschaft mit dem Aktivitätscode „1A“ zur Absicherung von Vorsteuer (AP) nutzen möchten, eine Dauerbürgschaft mit einem Gültigkeitsdatum vor oder am Antragsdatum verwenden müssen. Liegt das Gültigkeitsdatum einer Dauerbürgschaft nach dem Antragsdatum, muss eine ausreichende und gültige Einzeltransaktionsbürgschaft mit dem Aktivitätscode „1A“ verwendet werden. CBP aktualisiert diese Richtlinie und die ACE-Programmierung, um die Absicherung von Vorsteuer durch eine ausreichende und gültige Dauerbürgschaft mit dem Aktivitätscode „1A“ zu ermöglichen, sofern das Gültigkeitsdatum der Bürgschaft vor oder am Datum der Vorsteueranforderung liegt.
Die Änderungen im ACE-Programm werden voraussichtlich innerhalb von zehn Wochen abgeschlossen sein. Bis dahin bleibt die derzeitige Regelung, die eine einmalige Transaktionsbürgschaft vorsieht, bestehen, sofern die fortlaufende Bürgschaft nach dem Datum der Leistungsanforderung (1A Continuous Bond) ausgestellt wurde.
Crane Trade Services kann Ihnen bei Fragen zu diesem Thema behilflich sein. Für Unterstützung kontaktieren Sie uns bitte.CWTSConsulting@craneww.comDie
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