1. Nutzungsbedingungen für Polen Innerhalb Polens gelten unsere folgenden Nutzungsbedingungen:
Spedition gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Speditionsbranche, bereitgestellt vom Polnischen Internationalen Speditionsverband (PIFFA - Polska Izba Spedycji i Logistyki).
Internationaler Straßengüterverkehr gemäß dem Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Beförderung von Gütern auf der Straße (CMR) - Übereinkommen der Vereinten Nationen - Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Beförderung von Gütern auf der Straße (CMR) (un.org).
2. Interessenkonflikt
Interessenerklärung: Der Verkäufer und Crane Worldwide Logistics LLC (gemeinsam das „Unternehmen“) erklären hiermit, dass sie kein finanzielles, direktes oder indirektes Interesse an der jeweils anderen Partei haben und auch keine persönliche Beziehung besteht, die ihr Urteilsvermögen beeinflussen oder die Unparteilichkeit und Objektivität ihrer beruflichen Pflichten beeinträchtigen könnte.
Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte: Sollte der Verkäufer oder das Unternehmen zu irgendeinem Zeitpunkt von einem potenziellen oder tatsächlichen Interessenkonflikt Kenntnis erlangen, verpflichten sie sich, dem Unternehmen unverzüglich schriftlich Art und Umfang dieses Interessenkonflikts mitzuteilen.
Vermeidung von Interessenkonflikten: Der Lieferant und das Unternehmen verpflichten sich, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um Handlungen oder Umstände zu vermeiden, die zu einem Interessenkonflikt mit dem Unternehmen führen oder ihre Fähigkeit beeinträchtigen könnten, ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten objektiv und fair wahrzunehmen.
Sanktionen bei Nichteinhaltung: Verstößt der Lieferant oder das Unternehmen gegen diese Bestimmungen, kann das Unternehmen alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Kündigung von Verträgen, rechtlicher Schritte oder anderer gesetzlich vorgesehener Rechtsmittel. Mit der Unterzeichnung des Lieferantenantrags bestätigen beide Parteien, dass sie die vorstehenden Bedingungen verstanden haben und ihnen zustimmen.
3. Lieferanten von Dienstleistungen im Bereich der Lieferkettensicherheit, die im Auftrag von CWW die Sammlung, Lieferung, Handhabung oder Lagerung von Gütern der Lieferkette umfassen, erklären ferner, dass die Waren in sicheren Geschäftsräumen und sicheren Lade- und Versandbereichen produziert, gelagert, vorbereitet und verladen werden; dass sie während der Produktion, Lagerung, Vorbereitung, Verladung und des Transports vor unbefugten Eingriffen geschützt sind; dass für die Produktion, Lagerung, Vorbereitung, Verladung und den Transport dieser Waren zuverlässiges Personal eingesetzt wird; und dass Geschäftspartner, die in meinem Namen handeln, überprüft und einer Hintergrundprüfung unterzogen werden, um ihre Zuverlässigkeit und ihren guten Ruf zu bestätigen.
4. Geheimhaltungspflicht
Der Anbieter darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens keine Informationen über Kunden, Geschäftsgeheimnisse, Methoden, Prozesse oder Verfahren oder sonstige vertrauliche, finanzielle oder geschäftliche Informationen des Unternehmens (die „vertraulichen Informationen“) an Dritte weitergeben und diese Informationen auch nicht für andere Zwecke als die Erfüllung dieses Vertrags verwenden.
5. Rechnungsstellung & Zahlung
Der Auftragnehmer stellt alle im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach deren Erbringung in Rechnung und verzichtet auf das Recht, Zahlungen für Leistungen zu erhalten, die nicht innerhalb von einhundertzwanzig (120) Tagen in Rechnung gestellt werden. Das Unternehmen zahlt dem Auftragnehmer innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach Erhalt einer gültigen Rechnung mit den entsprechenden Belegen.
6. Datenschutz
Der Anbieter behandelt die personenbezogenen Daten des Unternehmens stets gemäß den Datenschutzgesetzen und speichert und verarbeitet diese ausschließlich zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen für das Unternehmen. Der Anbieter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Unternehmens zu gewährleisten, und benachrichtigt das Unternehmen unverzüglich, sobald er von einer Datenschutzverletzung Kenntnis erlangt.
7. Abwerbung von Mitarbeitern des Unternehmens: Der Anbieter verpflichtet sich, während der gesamten Laufzeit dieses Vertrags und für einen Zeitraum von einem Jahr danach weder direkt noch indirekt Mitarbeiter des Unternehmens abzuwerben, zu kontaktieren, einzustellen oder anzuwerben, die an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligt waren.
8. Verhaltenskodex für Lieferanten
Der Lieferant sichert zu und gewährleistet, dass er den Verhaltenskodex für Lieferanten Crane Worldwide dauerhaft einhält.