Deutschland Nutzungsbedingungen
1. Umfang
Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen fuer Deutschland gelten fuer alle Angebote von Dienstleistungen, die der Verkaeufer der Crane Worldwide LLC oder der Crane Worldwide Germany GmbH unterbreitet, sowie fuer alle sich aus dem Angebot ergebenden Vertragsverhaeltnisse, es sei denn, es bestehen bereits gueltige vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Lieferanten, die sich auf ein und dieselbe Leistung oder Lieferung beziehen wie der durch die Einladung oder das Angebot vereinbarte Vertrag, und die Parteien haben vereinbart, dass eine solche separate Vereinbarung Vorrang hat.
Fuer die Leistungen des Lieferanten im Bereich Spedition und Lagerhaltung gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) des DSLV. Fuer die Leistungen des Lieferanten im internationalen Strassengueterverkehr nach dem Uebereinkommen ueber den Befoerderungsvertrag im internationalen Strassengueterverkehr (CMR) gelten die Regeln und Vorschriften des Uebereinkommens ueber den Befoerderungsvertrag im internationalen Strassengueterverkehr (CMR).
2. Interessenkonflikt
Der Lieferant und Crane Worldwide Logistics LLC und seine Tochtergesellschaften (zusammen das "Unternehmen") erklaeren hiermit, dass sie weder ein finanzielles, direktes oder indirektes Interesse an der anderen Partei haben, noch eine persoenliche Beziehung, die den Anschein erwecken koennte, ihr Urteilsvermoegen zu beeinflussen oder die Unparteilichkeit und Objektivitaet ihrer beruflichen Pflichten zu beeintraechtigen.
3. Einschraenkung der Haftung
Das Unternehmen haftet nicht fuer Schaeden des Lieferanten, die durch seine Mitarbeiter und die vom Unternehmen beauftragten Erfuellungsgehilfen verursacht werden. Diese Haftungsbeschraenkung gilt nicht bei Personenschaeden oder wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit des Unternehmens oder seiner Erfuellungsgehilfen oder durch Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht worden ist.
4. Sicherheit der Lieferkette
Lieferanten, die Dienstleistungen erbringen, die die Abholung, Lieferung, Handhabung oder Lagerung von Waren der Lieferkette im Namen des Unternehmens beinhalten, erklaeren ferner, dass Waren in sicheren Geschaeftsraeumen und sicheren Lade- und Versandbereichen hergestellt, gelagert, zubereitet und verladen werden, vor unbefugten Eingriffen geschuetzt sind, zuverlaessiges Personal eingesetzt wird und Geschaeftspartner auf Zuverlaessigkeit und guten Ruf hin untersucht werden.
5. Geheimhaltung/Vertraulichkeit
Der Lieferant darf Informationen ueber Kunden, Geschaeftsgeheimnisse, Methoden, Prozesse oder Verfahren oder sonstige vertrauliche, finanzielle oder geschaeftliche Informationen des Unternehmens ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht an Dritte weitergeben oder fuer andere Zwecke als zur Foerderung dieses Vertrags verwenden.
6. Fakturierung und Bezahlung
Der Lieferant wird alle im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungen innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Erbringung der Leistungen durch eine Rechnung fakturieren, die einzelne Leistungen pruefbar dokumentiert und allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das Unternehmen bezahlt den Lieferanten innerhalb von fuenfundvierzig (45) Tagen nach Erhalt einer gueltigen Rechnung mit entsprechender Dokumentation.
7. Audits
Der Lieferant ist verpflichtet, vollstaendige und genaue Aufzeichnungen ueber die erbrachten Dienstleistungen oder Produkte und die im Rahmen dieses Vertrags in Rechnung gestellten Betraege fuer einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Erstellung dieser Aufzeichnungen aufzubewahren.
8. Datenschutz
Wenn und soweit der Lieferant Leistungen erbringt, die als Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Unternehmens gemaess Art. 28 GDPR und/oder der UK GDPR anzusehen sind, werden die Parteien eine entsprechende Verarbeitungsvereinbarung gemaess den geltenden Gesetzen und Vorschriften abschliessen.
9. Abwerbung von Mitarbeitern des Unternehmens
Der Lieferant verpflichtet sich, zu keinem Zeitpunkt waehrend der Laufzeit dieses Vertrages und fuer einen Zeitraum von einem Jahr danach Mitarbeiter des Unternehmens, die an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligt waren, direkt oder indirekt abzuwerben, zu kontaktieren, einzustellen oder fuer eine moegliche Beschaeftigung zu gewinnen.
10. Verhaltenskodex fuer Lieferanten
Der Lieferant sichert zu und gewaehrleistet, dass er den Crane Worldwide Vendor Code of Conduct dauerhaft einhaelt.
Nutzungsbedingungen für Deutschland
Diese deutschen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Dienstleistungen, die der Anbieter an Crane Worldwide Logistics LLC oder Crane Worldwide Germany GmbH abgibt, sowie für alle Vertragsbeziehungen, die sich aus dem Angebot ergeben; es sei denn und soweit zwischen dem Anbieter und Crane Worldwide Germany GmbH geltende spezifische und gültige vertragliche Vereinbarungen bestehen, die dieselbe Dienstleistung oder Sendung betreffen wie der im Rahmen der Einladung oder des Angebots vereinbarte Vertrag, und sofern die Parteien ferner vereinbart haben, dass eine solche separate Vereinbarung Vorrang hat.