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Dänemark – Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen Crane Worldwide Logistics Denmark.

Innerhalb der nordischen Länder richtet CWW seine Nutzungsbedingungen wie folgt aus:

Spedition, Logistikdienstleistungen, Zolldienstleistungen und Lagerhaltung unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nordischen Verbandes der Spediteure (NSAB 2015), jeweils in der neuesten Fassung.

NSAB 2015 gilt für alle Dienstleistungen, die von Crane Worldwide Logistics Denmark A/S erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spedition und Transportmanagement, Zollabfertigung und damit verbundene Compliance-Dienstleistungen, Lagerhaltung und -verwaltung sowie Supply-Chain- und Beratungsdienstleistungen.

Daher vereinbaren die Parteien in Anbetracht der hierin enthaltenen gegenseitigen Zusagen und Versprechen, rechtlich gebunden zu sein, dass die folgenden Bedingungen in allen Fällen gelten, in denen der Anbieter CWW während der Vertragslaufzeit Dienstleistungen erbringt:

Rechnungsstellung und Zahlung: Der Lieferant stellt alle im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Waren und Dienstleistungen innerhalb von einhundertzwanzig (120) Tagen nach deren Lieferung in Rechnung. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch des Lieferanten auf Zahlung für diese Waren und Dienstleistungen. Zahlungen sind innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach Erhalt einer gültigen Rechnung fällig.

Art der Vereinbarung: Nichts in dieser Vereinbarung verpflichtet CWW zum Kauf einer bestimmten Menge an Waren und Dienstleistungen vom Anbieter. Es handelt sich um eine nicht-exklusive Vereinbarung, und CWW kann dieselben oder ähnliche Produkte und Dienstleistungen auch von anderen Anbietern beziehen.

Laufzeit: Diese Vereinbarung gilt für ein Jahr ab dem Datum der Genehmigung des Anbieterantrags durch CWW und kann gemäß den nachstehenden Bestimmungen vorzeitig beendet werden. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr, sofern keine der Parteien fristgerecht schriftlich die Nichtverlängerung erklärt.

Abtretung: Dieser Vertrag darf vom Verkäufer ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von CWW weder ganz noch teilweise abgetreten werden. Der Verkäufer darf keine ihm hieraus zustehenden Zahlungen oder Zahlungsansprüche an Dritte abtreten.

Kündigung: CWW kann diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von mindestens fünfzehn (15) Tagen schriftlich kündigen. Der Anbieter kann diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an CWW kündigen, wenn CWW gegen eine Bestimmung verstoßen hat und dieser Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung behoben wurde.

Gewährleistungen: Der Lieferant sichert dem Unternehmen zu, dass er und seine Mitarbeiter und Beauftragten über die erforderlichen Ressourcen und Fähigkeiten verfügen, um die hierunter zu erbringenden Dienstleistungen zu erbringen; dass diese Dienstleistungen den höchsten Standards der jeweiligen Branche und allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften entsprechen; und dass alle hierunter gelieferten Waren von hoher Qualität, handelsüblich, frei von Mängeln, frei von Ansprüchen wegen Rechtsverletzungen und für den vorgesehenen Zweck geeignet und sicher sind.

Versicherung: Der Verkäufer ist verpflichtet, während der Laufzeit dieses Vertrags auf eigene Kosten eine Versicherung in Art und Umfang abzuschließen, die ausreicht, um die Haftung des Verkäufers im Zusammenhang mit den Dienstleistungen abzudecken, einschließlich jeglicher Haftung, die der Verkäufer im Rahmen dieses Vertrags übernimmt. Die Versicherungssumme darf in keinem Fall geringer sein als die höhere der folgenden Bedingungen: die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherung, der Betrag, der in angemessener Weise ausreicht, um die potenzielle Haftung des Verkäufers gemäß zwingenden Transportübereinkommen, Gesetzen, Verordnungen, geltenden Handelsnormen, vertraglichen Haftungsregelungen oder den in diesem Abschnitt genannten Mindestgrenzen abzudecken.

Schadloshaltung: Der Anbieter ist verantwortlich für und stellt CWW, seine verbundenen Unternehmen sowie deren Mitarbeiter und Beauftragte von allen Verlusten, Urteilen, Ansprüchen oder Schäden, einschließlich angemessener Anwaltskosten und Gerichtskosten, frei, verteidigt und schadlos, die sich aus Handlungen oder Unterlassungen des Anbieters, der Nichteinhaltung von Gesetzen, der Verletzung von Gewährleistungen, Verpflichtungen oder Vereinbarungen oder aus Ansprüchen eines Mitarbeiters des Anbieters aufgrund eines angeblichen Beschäftigungsverhältnisses mit CWW ergeben.

Haftung: Alle vom Anbieter im Auftrag von CWW erbrachten Dienstleistungen unterliegen den Haftungsbestimmungen des NSAB 2015. Die Haftung des Anbieters für Verluste, die auf grobe Fahrlässigkeit und/oder vorsätzliches Fehlverhalten des Anbieters, einschließlich seines Personals, seiner Vertreter, seiner Unterauftragnehmer oder Partner, zurückzuführen sind, beschränkt sich auf die vollständige Entschädigung von CWW.

Folgeschäden: CWW HAFTET IN KEINEM FALL FÜR ZUFÄLLIGE, FOLGE- (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE), BESONDERE, STRAFHEBUNGS- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DEN HIERUNTER GELIEFERTIGEN WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN.

Gerichtsstand und Zuständigkeit: Dieser Vertrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche oder Klagegründe unterliegen dänischem Recht und sind nach diesem auszulegen. Die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Kopenhagen.

Abwerbung von CWW-Mitarbeitern: Der Anbieter verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrags und für einen Zeitraum von einem Jahr danach weder direkt noch indirekt Mitarbeiter von CWW abzuwerben, zu kontaktieren, einzustellen oder zu verführen, um sie möglicherweise für eine Anstellung oder ein Engagement beim Anbieter oder seinen verbundenen Unternehmen zu gewinnen oder um sie zur Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses mit CWW zu bewegen.

Geschenke: Der Lieferant verpflichtet sich, keinem CWW-Mitarbeiter Geschenke jeglicher Art zu machen, mit Ausnahme von Werbegeschenken mit einem Nennwert von weniger als 25 US-Dollar.

Vertraulichkeit: Der Anbieter verpflichtet sich, keine Informationen über Kunden, Geschäftsgeheimnisse, Methoden, Prozesse oder Verfahren oder sonstige vertrauliche, finanzielle oder geschäftliche Informationen von CWW, die er im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen erlangt, an Dritte weiterzugeben und diese Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CWW nicht für andere Zwecke als die Erfüllung dieses Vertrags zu verwenden.

Prüfungen: Der Anbieter ist verpflichtet, vollständige und genaue Aufzeichnungen über die erbrachten Leistungen oder Produkte sowie die in Rechnung gestellten Beträge drei (3) Jahre nach deren Erstellung aufzubewahren. Nach vorheriger Ankündigung gewährt der Anbieter CWW oder einem von ihm Beauftragten angemessenen Zugang zu diesen Aufzeichnungen für Prüfungen oder Inspektionen.

Selbstständiger Auftragnehmer: Der Anbieter ist ein selbstständiger Auftragnehmer, und unter keinen Umständen gelten Mitarbeiter des Anbieters als Angestellte von CWW. Der Anbieter ist nicht befugt, als Vertreter von CWW aufzutreten oder Verpflichtungen im Namen von CWW einzugehen.

Datenschutz: Unter Datenschutzrecht versteht man alle anwendbaren Rechtsvorschriften in Bezug auf Datenschutz und Privatsphäre, einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO) und aller anwendbaren nationalen Umsetzungsgesetze in Dänemark in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Sofern Crane Worldwide Logistics Denmark A/S oder deren Vertreter dem Lieferanten Zugang zu personenbezogenen Daten oder Informationen, die personenbezogene Daten darstellen, gewähren, verarbeitet der Lieferant diese personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen und in Übereinstimmung mit den dokumentierten Anweisungen von CWW; stellt sicher, dass der Zugriff auf das Personal beschränkt ist, das ihn benötigt; setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um; und gewährleistet die fortlaufende Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit der Verarbeitungssysteme und -dienste.

Genehmigung: Dieser Lieferantenantrag und -vertrag sowie alle anderen Vereinbarungen zwischen CWW und dem Lieferanten sind nur dann gültig und durchsetzbar, wenn sie von den autorisierten Unterzeichnern unterzeichnet werden.

Erklärung des Anbieters: Der Anbieter erklärt, dass alle CWW im Rahmen der Anbieterbewerbung übermittelten Informationen wahr und richtig sind und von CWW bei der Bewertung dieser Bewerbung als verlässlich angesehen werden können.

Verhaltenskodex für Lieferanten: Der Lieferant sichert zu und gewährleistet, dass er den Verhaltenskodex für Lieferanten Crane Worldwide dauerhaft einhält.

Einhaltung von Gesetzen: Der Anbieter gewährleistet, dass bei der Erbringung der Dienstleistungen keine geltenden Gesetze und Vorschriften verletzt werden und dass der Anbieter alle für ihn im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung geltenden Gesetze und Vorschriften einhält.

Sonstiges: Die Nichtausübung von Rechten aus diesem Vertrag durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht. Sollte eine Bestimmung für unwirksam befunden werden, bleibt der Rest des Vertrags in vollem Umfang wirksam. In Streitigkeiten, Ansprüchen oder Auseinandersetzungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung angemessener Auslagen, Anwaltskosten und sonstiger Gerichtskosten.