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Handelsberatung

Vorübergehende zollfreie Behandlung von Säuglingsnahrung gemäß dem Säuglingsnahrungsgesetz

Vorübergehende Zollfreiheit für Säuglingsnahrung gemäß dem Gesetz über Säuglingsnahrung – Aktualisierung der Gebühren

  • Vorübergehende zollfreie Behandlung von Säuglingsnahrung gemäß dem Säuglingsnahrungsgesetz
  • 22.07.2022
Veröffentlicht 22.07.2022

Überblick

Vorübergehende Zollfreiheit für Säuglingsnahrung gemäß dem Gesetz über Säuglingsnahrung – Aktualisierung der Gebühren

Die US-amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) gewährt bestimmten Säuglingsnahrungsprodukten, die zwischen dem 22. Juli 2022 und dem 31. Dezember 2022 eingeführt oder aus Lagern entnommen werden, Zollfreiheit. Diese Produkte unterliegen weder zusätzlichen Schutzzöllen gemäß Unterkapitel IV von Kapitel 99 des Harmonisierten Systems (HS) noch anderen Einfuhrquoten, Zollsatzkontingenten, zusätzlichen Zöllen oder sonstigen Abgaben, Gebühren oder Entgelten, die andernfalls für solche Artikel gelten würden. Einfuhren nach dem Formula Act sind von der Warenbearbeitungsgebühr (MPF) und der Milchgebühr befreit; die Hafenwartungsgebühr (HMF) ist jedoch weiterhin zu entrichten. Einfuhren nach dem Formula Act dürfen nicht als Einfuhren des Typs 02 (Quota Entrys) angemeldet werden.

Mit Wirkung vom 27. Oktober 2022 hat CBP eine Änderung im ACE-System vorgenommen, wonach die Milchgebühr oder die MPF für Anmeldungen gemäß dem Formula Act bis zum 31. Dezember 2022 nicht mehr erforderlich ist. Importeure/Makler, die Anmeldungen eingereicht haben, die für den Formula Act in Frage kommen, und die Milchgebühr und/oder die MPF entrichtet haben, können eine Rückerstattung dieser Gebühren beantragen.

  • Für MPF-Rückerstattungen müssen Importeure/Makler eine nachträgliche Berichtigung einreichen.
  • Für die Rückerstattung gezahlter Gebühren für Milchprodukte müssen Importeure/Makler ihre Anträge an das Landwirtschaftsministerium der Vereinigten Staaten (USDA) richten und ein Schreiben beifügen, in dem der Grund für die Rückerstattung angegeben wird, sowie entsprechende Belege (z. B. Original- und korrigierte Frachtbriefe, Packlisten, Handelsrechnungen, Schreiben des Herstellers, Labortestergebnisse und das korrigierte CBP-Formular 7501).

Im Rahmen der Prüfung können weitere Unterlagen angefordert werden. Alle Unterlagen sind zusammen mit der Anfrage per E-Mail einzureichen an [E-Mail-Adresse einfügen].john.galbraith@usda.gov(Betreff: USDA, AMS, Milchprogramm) oder per Post:

1400 Independence Avenue, S.W.

Sollten Sie Fragen oder Bedenken bezüglich dieser Richtlinien haben, wenden Sie sich bitte an das Office of Trade, Commercial Operations Revenue and Entry (CORE) Division unterOTENTRYSUMMARY@cbp.dhs.govDie

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