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Handelsberatung

Abschnitt 232 Zusätzliche Zölle auf russisches Aluminium

Mit Wirkung vom 10. März 2023 müssen Importeure für Waren, die der Proklamation unterliegen, die folgenden HTS-Klassifizierungen angeben:

  • Abschnitt 232 Zusätzliche Zölle auf russisches Aluminium
  • 16.03.2023
Veröffentlicht 16.03.2023

Überblick

Mit Wirkung vom 10. März 2023 müssen Importeure für Waren, die der Proklamation unterliegen, die folgenden HTS-Klassifizierungen angeben:

  • 9903.85.67: „Aluminiumwaren, die in Russland hergestellt wurden, gemäß den Bestimmungen von Anmerkung 19(a)(vii)(A) zu diesem Unterkapitel und den in Anmerkung 19(b) zu diesem Unterkapitel aufgeführten Tarifpositionen oder Unterpositionen, mit Ausnahme von Ausnahmen, die vom Handelsministerium festgelegt und bekannt gegeben werden.“
  • 9903.85.68: „Abgeleitete Aluminiumwaren, die Erzeugnisse Russlands sind, sofern diese abgeleiteten Waren in den in Anmerkung 19(a)(iii) zu diesem Kapitel aufgeführten Positionen oder Unterpositionen vorgesehen sind, mit Ausnahme von Ausnahmen, die vom Handelsministerium festgelegt und bekannt gegeben werden.“

Wenden Sie sich an die Abteilung für Handelsschutzmaßnahmen, um Anweisungen zur Meldung von Aluminium- und Aluminiumderivaterzeugnissen zu erhalten, die Produkte Russlands sind und vor dem 10. März 2023 unter privilegiertem ausländischen Status in eine Freihandelszone eingeführt und am oder nach dem 10. März 2023 zum Verbrauch eingeführt wurden.

Ab dem 10. April 2023 sind für Waren, die der Proklamation unterliegen, die folgenden HTS-Klassifizierungen anzugeben:

  • 9903.85.67: „Aluminiumwaren, die in Russland hergestellt wurden oder bei denen ein Teil des für die Herstellung der Aluminiumwaren verwendeten Primäraluminiums in Russland geschmolzen oder die Aluminiumwaren in Russland gegossen wurden, gemäß den Bestimmungen von Anmerkung 19(a)(vii)(A) zu diesem Unterkapitel und den in Anmerkung 19(b) zu diesem Unterkapitel aufgeführten Zolltarifpositionen oder -unterpositionen, mit Ausnahme von Ausnahmen, die vom US-Handelsministerium festgelegt und bekannt gegeben werden.“
  • 9903.85.68: „Aluminiumderivate, die in Russland hergestellt werden oder bei denen ein Teil des für die Herstellung der Aluminiumderivate verwendeten Primäraluminiums in Russland geschmolzen wird oder die Aluminiumderivate in Russland gegossen werden, sofern diese Derivate unter die in Anmerkung 19(a)(iii) zu diesem Kapitel aufgeführten Positionen oder Unterpositionen fallen, mit Ausnahme von Ausnahmen, die vom US-Handelsministerium festgelegt und bekannt gegeben werden.“

Wenden Sie sich an die Abteilung für Handelsschutzmaßnahmen, um Anweisungen zur Meldung von Aluminium- und Aluminiumderivaterzeugnissen zu erhalten, die aus Russland stammen oder bei denen Primäraluminium in beliebiger Menge verwendet wurde.

Die Herstellung der Waren erfolgt in Russland, wobei die Erze in Russland geschmolzen oder die Waren in Russland gegossen werden; und die Waren vor dem 10. April 2023 unter privilegiertem ausländischen Status in eine Freihandelszone eingeführt und am oder nach dem 10. April 2023 zum Verbrauch eingeführt wurden.

Produkte, die im Rahmen von Freihandelsabkommen oder Präferenzprogrammen eingeführt wurden.

Für solche Erzeugnisse, die im Rahmen eines der in der allgemeinen Anmerkung 3(c)(i) zum Zolltarif aufgeführten Freihandelsabkommen oder Präferenzprogramme eine besondere Zollbehandlung erhalten können, wird der in den Positionen 9903.85.67 bis 9903.85.701 vorgesehene Zoll zusätzlich zu einem gegebenenfalls nach der entsprechenden Zollunterposition geltenden Sonderzollsatz erhoben, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist.

Produkte, die gemäß den Bestimmungen von Kapitel 98 des HTSUS eingeführt wurden

Waren, für die eine Einfuhr nach einer Bestimmung des Kapitels 98 beantragt wird und die den hierin vorgeschriebenen zusätzlichen Zöllen unterliegen, sind für die Bestimmungen dieser Bestimmung und der anwendbaren CBP-Vorschriften berechtigt und unterliegen diesen, mit der Ausnahme, dass Zölle nach Unterposition 9802.00.60 auf der Grundlage des vollen Wertes der eingeführten Waren erhoben werden.

Für die zusätzlich erhobenen Aluminiumzölle gemäß Abschnitt 232 kann keine Rückerstattung gewährt werden.

Einfuhren von Aluminiumwaren oder Aluminiumderivaten aus Russland sind nicht für die in Anhang 3 zu Teil 705 von Titel 15 des Code of Federal Regulations (CFR) festgelegten allgemeinen Ausnahmen berechtigt, wenn sie am oder nach dem 10. März 2023 um 00:01 Uhr Eastern Standard Time (EST) zur Einfuhr angemeldet oder aus dem Lager zur Einfuhr entnommen werden. Gleiches gilt für Einfuhren von Aluminiumwaren oder Aluminiumderivaten, bei denen Primäraluminium für die Herstellung der Waren in Russland geschmolzen oder die Waren in Russland gegossen wurden.

Alle anderen vom Handelsminister gewährten und noch gültigen Produktausschlüsse für Aluminium behalten ihre Gültigkeit gemäß den Änderungen, die durch die Proklamation 10522 vom 24. Februar 2023 vorgenommen wurden.

Für die in diesem Absatz aufgeführten Aluminiumerzeugnisse kann kein Anspruch auf Einfuhr, Zollbefreiung oder Zollermäßigung gemäß einer Bestimmung des Kapitels 99 geltend gemacht werden, die einen niedrigeren Zollsatz vorsieht oder eine zollfreie Behandlung gewährt, wobei die vom CBP bereitgestellten Informationen zu berücksichtigen sind. Zusätzliche Zölle, die in einer Bestimmung des Kapitels 99 des HTSUS vorgeschrieben sind, werden zusätzlich zu den Zöllen der Positionen 9903.85.67 bis 9903.85.70 erhoben.

Aluminium und Aluminiumderivate sind von Quoten und Zollkontingenten ausgeschlossen. Alle Sendungen von Waren, die ansonsten gemäß einer mengenmäßig beschränkten Bestimmung eingeführt werden könnten und bei denen Primäraluminium in Russland geschmolzen oder die Waren in Russland gegossen werden, sind unter den Positionen 9903.85.67 bis 9903.85.70 einzutragen.

Informationen und Ansprechpartner zu den Anmeldebestimmungen gemäß Abschnitt 232 finden Sie auf der Website zum Handelsschutz.CBP.gov bei https://www.cbp.gov/trade/remediesFragen bezüglich Quoten sollten an die Abteilung für Quoten und Landwirtschaft gerichtet werden.HQQuota@cbp.dhs.govDie

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