Kundeninformation: Verfahren zur Überprüfung von Flüssigkeiten 2024 — Crane Worldwide Logistics

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Kundeninformation: Verfahren zur Überprüfung von Flüssigkeiten 2024

Die Navigation durch das komplizierte Geflecht von Vorschriften und Kontrollverfahren für den Transport von Flüssigkeiten durch europäische Länder ist eine komplexe Aufgabe, die ein differenziertes Verständnis der jeweiligen nationalen Sicherheitsprotokolle erfordert.

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  • 26.02.2024
  • Von Crane Worldwide Logistics

Überblick

Die Navigation durch das komplizierte Geflecht von Vorschriften und Kontrollverfahren für den Transport von Flüssigkeiten durch europäische Länder ist eine komplexe Aufgabe, die ein differenziertes Verständnis der jeweiligen nationalen Sicherheitsprotokolle erfordert.

  • InIrlandEs gelten Beschränkungen für die Röntgenprüfung von Fässern mit einem Volumen von mehr als 20-25 Litern sowie Einschränkungen für die Spurendetektion von Sprengstoffen (ETD) bei Flüssigkeiten oder Pulvern. Die irische Luftfahrtbehörde empfiehlt die strikte Einhaltung der Vorschriften.
  • DerVereinigtes KönigreichBei bekannten Versendern werden Röntgen- oder Hundeinspektionen durchgeführt, wobei eine Behälterbegrenzung von 210 ml gilt.
  • BelgienFür bekannte Absender gelten Ausnahmen, sofern die Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. Sendungen von unbekannten Absendern unterliegen hingegen Beschränkungen hinsichtlich der Sprengstoffdetektionsgeräte für geschlossene Container.
  • Deutschlandhat das spezielle Kontrollverfahren schon lange untersagt, und die Niederlande warten auf offizielle Stellungnahmen zu möglichen Änderungen.
  • Daher werden Fässer und Container häufig zur Kontrolle nach Frankreich transportiert. Diese Praxis beruht auf der Möglichkeit, dort Sicherheit zu suchen, wenn die Fracht in verschiedenen europäischen Ländern nicht ausreichend gesichert werden kann.

Die erfolgreiche Bewältigung dieser vielfältigen regulatorischen Landschaft erfordert eine sorgfältige Prüfung und strikte Einhaltung der spezifischen Prüfmaßnahmen jedes beteiligten Landes.

Ab dem 1. April 2024 wird es auch in Frankreich wichtige Änderungen und Einschränkungen für Vorsorgeuntersuchungen geben.

Die Beschränkung gilt für alle Sendungen in hermetisch verschlossenen Behältern mit einem Volumen von mehr als 25 Litern, wie z. B. Fässer, Dosen und Kanister (auch in Pulverform). Diese Güter können in Frankreich nur dann über das REST-Verfahren abgefertigt werden, wenn sie von einem Unternehmen stammen, das einen vorgegebenen Fragebogen ausgefüllt und an die französische Zivilluftfahrtbehörde (DGAC, Abteilung DSAC) gesendet hat.

Innerhalb der Behörde (DGAC) ist die Direktion für Zivilluftfahrtsicherheit (DSAC) für diese Anerkennung zuständig.

Jeder Absender muss seine Bewerbung und den Fragebogen per E-Mail an die folgende Adresse senden:dsac-surete-fret-bf@aviation-civile.gouv.frMindestens 30 Tage vor Anwendung des REST-Verfahrens in Frankreich!

Die französische Behörde (DSAC) benachrichtigt den Antragsteller (Absender) innerhalb dieser 30 Tage (nach Eingang des Antrags). Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail.

Sofern der Fragebogen vollständig ausgefüllt und von der Behörde akzeptiert wurde, enthält die Benachrichtigung das Genehmigungsdatum und den Ansprechpartner des DSAC. Der Antragsteller sollte anschließend eine Kopie dieser Genehmigung an alle seine Dienstleister (Netzbetreiber usw.) senden, damit das REST-Verfahren angewendet werden kann.

Für den Leistungszeitraum vom 01.04.2024 bis zum 30.09.2024 bitten wir Ihre Kunden, uns die „Autorisierung durch den DSAC“ zuzusenden.Bei jeder Frachtanmeldung, die Flüssigkeiten in Behältern mit einem Packvolumen von mehr als 25 Litern pro Behälter enthält, muss in Frankreich eine Sicherung erfolgen.Wenn Sie Waren ohne DSAC-Genehmigung zur Sicherung bei uns anmelden, bleibt die Fracht möglicherweise ungesichert. Wir von Crane Worldwide Logistics haften nicht für (finanzielle) Schäden, die durch fehlende Genehmigungen seitens des Kunden oder Versenders entstehen!

Weitere detaillierte Informationen zum Fragebogen und zur Anerkennung

F: Wer genau muss den Fragebogen ausfüllen? A: Der Fragebogen muss vom Absender ausgefüllt werden.

F: Gilt dies für jeden einzelnen Standort des Versenders (falls es mehrere Standorte gibt)? A: Es muss nicht für jeden Standort ein Fragebogen ausgefüllt werden, aber alle Standorte des Versenders müssen aufgeführt werden.

F: Wird es eine Liste geben, in der alle von der DGAC mittels eines Fragebogens anerkannten Versender aufgeführt sind? Kann diese Liste online eingesehen werden? A: Nach dem derzeitigen Stand sollten Versender ihre Spediteure selbst informieren.

Wie sieht die Genehmigung aus?

Der jeweilige Absender soll im Rahmen seiner Übergangsgenehmigung folgende Informationen erhalten:

  • DSAC bestätigt den Erhalt des Fragebogens vom [xxx], mit dem Sie die Fortsetzung des Lufttransports von hermetisch verschlossenen Behältern wie Fässern, Dosen, Kanistern usw. mit einem Inhalt von mehr als 25 Litern beantragen.
  • Die DSAC freut sich, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Antrag geprüft wurde. Sie sind daher berechtigt, diese Sendungen weiterhin per Luftfracht zu transportieren. Diese Genehmigung ist für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zum 30. September 2024 gültig. Danach benötigen alle Versender bzw. Kunden den Status „Known Consignor“ (KC).

Ziel dieser grundlegenden Änderungen des REST-Verfahrens ist es, mehr Unternehmen als bekannte Versender zuzulassen, wodurch die Sicherheit der Lieferkette weiter an Bedeutung gewinnt. Die französischen Inspektionsanbieter arbeiten bereits an dem Zulassungsverfahren für neue Inspektionsmethoden, genauere Informationen dazu liegen jedoch leider noch nicht vor.Das REST-Verfahren wird derzeit ebenfalls einer intensiven Überprüfung unterzogen. Das Ergebnis könnte sein, dass dieses Verfahren ab 2025 nicht mehr als Kontrollmethode zur Verfügung steht.

Bitte befolgen Sie die folgenden Ratschläge.

Wir raten unseren Kunden dringend, hinsichtlich des Transports von Flüssigkeiten in Behältern mit einem Volumen von mehr als 25 Litern pro Sendung umgehend Maßnahmen zu ergreifen, da die neue Verordnung, die am 1. Oktober 2024 in Kraft tritt, vorschreibt, dass nur noch bekannte Versender (Known Consignors, KC) solche Güter versenden dürfen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir unseren Kunden dringend, umgehend Maßnahmen bezüglich des Transports von Flüssigkeiten in Behältern mit einem Volumen von mehr als 25 Litern pro Sendung zu ergreifen.LuftfrachtFür die Erbringung von Dienstleistungen für diese Artikel ist es unerlässlich, dass Kunden den Registrierungsprozess einleiten und sich so bald wie möglich bei allen relevanten Lieferanten, Werken und Vertriebszentren als bekannter Versender zertifizieren lassen.

Eine Verzögerung bei der Einhaltung der Vorschriften kann folgende Folgen haben:Unfähigkeit zum Versanddiese mit Flüssigkeit gefüllten Behälter per Luftfracht versenden, was die Dringlichkeit für Kunden unterstreicht, sich proaktiv am Zertifizierungsprozess zu beteiligen!

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