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Handelsberatung

Zur Erinnerung: Beschränkungen der Exportkontrollen nach Pakistan

Das Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums hat eine endgültige Regelung veröffentlicht, die neue Kontrollen für Exporte, Reexporte und innerstaatliche Transfers von sechs wichtigen Warenkategorien nach Pakistan vorsieht, um der Umleitung von Gütern entgegenzuwirken…

  • Zur Erinnerung: Beschränkungen der Exportkontrollen nach Pakistan
  • 27.02.2025
Veröffentlicht 27.02.2025

Auf einen Blick

Was hat sich geändert?
Zur Erinnerung: Beschränkungen der Exportkontrollen nach Pakistan
Wer ist betroffen?
Government
Auswirkungen auf das Geschäft
Das Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums hat eine endgültige Regelung veröffentlicht, die neue Kontrollen für Exporte, Reexporte und innerstaatliche Transfers von sechs wichtigen Warenkategorien nach Pakistan vorsieht, um der Umleitung von Gütern entgegenzuwirken…

Überblick

Das Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums hat Folgendes veröffentlicht:eine endgültige Regelung zur Einführung neuer Kontrollen für Ausfuhren, Wiederausfuhren und innerstaatliche Transfers von sechs wichtigen Warenkategorien nach PakistanUm Bedenken hinsichtlich der Umleitung von Gütern auszuräumen, hat das BIS festgestellt, dass diese Güter von Unternehmen auf der Entity List sowie von in ihrem Auftrag handelnden Tarnfirmen angestrebt wurden. Die landesweite Kontrolle dieser Güter ermöglicht es der US-Regierung, geplante Transaktionen zu prüfen, um das Risiko einer Umleitung zu einem bedenklichen Endverwendungszweck oder an einen bedenklichen Endabnehmer zu minimieren und gleichzeitig den Handel für legitime kommerzielle und zivile Endverwendungen zu erleichtern.

Die in dieser Regelung kontrollierten Güter sind in der Commerce Control List unter den Export Control Classification Numbers (ECCNs) 1B999, 2A992, 2B999, 3A992, 3A999 und 6A996 aufgeführt. Zu den Gütern, die unter diese ECCNs fallen, gehören unter anderem folgende:

  • Teilchenbeschleuniger
  • Bestimmte Rohre und Ventile aus Edelstahl oder Legierung
  • Bestimmte Pumpen und Schweißgeräte
  • Oszilloskope
  • Chromatographen und Spektrometer
  • Magnetometer

Für die Ausfuhr, Wiederausfuhr oder innerstaatliche Weitergabe von Gütern gemäß diesen sechs ECCNs nach oder innerhalb Pakistans ist nun eine BIS-Lizenz erforderlich. Ausnahmen von der Lizenzpflicht sind nur begrenzt möglich.

Was bedeutet das für Sie?

  • Für Sendungen nach Pakistan könnten Exportkontrollen gelten.
  • Exporteure sollten sich über diese neuen Kontrollartikel im Klaren sein, wenn sie Exportlieferungen nach Pakistan haben.

Falls Sie benötigenHandelsberatungBei Fragen wenden Sie sich bitte an ein Mitglied des Crane Worldwide Logistics-Teams.

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