Überblick
Die Geschäftsregeln für die Zollanmeldung (ACE Entry Summary Business Rules) besagen: „Wird dem CBP innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der Einfuhr oder Freigabe keine Zollbescheinigung vorgelegt, wird die Einfuhr gemäß dem beantragten Zolltarifsystem (HTS) zollpflichtig abgerechnet. Importeure oder ihre Bevollmächtigten müssen die von der DCMA-NY erhaltene Zollbescheinigung über das Dokumentenbildsystem (DIS) des Zolls einreichen. Diese Bescheinigung muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der Einfuhr zusammen mit der zugehörigen Einfuhrnummer im DIS für den CBP und zu Verifizierungszwecken verfügbar sein. Die Bescheinigung ist für die ursprüngliche Anmeldung oder Freigabe nicht erforderlich, jedoch für den Status der Zollfreiheit und die Zollabfertigung.“
Dies hat keine Auswirkungen auf die Abfertigung von Militärsendungen der Einfuhrart 51. Es geht ausschließlich um das zollfreie Zertifikat, das für kommerzielle Sendungen gemäß 9808 erforderlich ist.
Kann der Importeur keine Zollfreiheitsbescheinigung erhalten, muss eine nachträgliche Berichtigung (PSC) übermittelt und die Einfuhrabgabe entrichtet werden.
Crane Trade Services unterstützt Sie gerne bei Fragen zu Militäreinsätzen und -zertifikaten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter CWTSConsulting@craneww.com.
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