Auf einen Blick
- Was hat sich geändert?
- Mitteilung über die Änderung der Maßnahme nach Abschnitt 301 – Durchsetzung der WTO-Rechte der USA in einem Streitfall um große Zivilflugzeuge
- Wer ist betroffen?
- Mining
- Auswirkungen auf das Geschäft
- Das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) hat beschlossen, die Maßnahmen gemäß Abschnitt 301 zu überarbeiten, um sie an das Vorgehen der EU bei der Ausübung ihrer WTO-Ermächtigung im Boeing-Streitfall anzugleichen. Das USTR hat zusätzliche Zölle auf bestimmte Produkte erhoben…
Überblick
Bekanntmachung der Änderung der Maßnahme nach Abschnitt 301: Durchsetzung der WTO-Rechte der USA in einem Streitfall um große zivile Flugzeuge
Das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) hat beschlossen, die Maßnahmen gemäß Abschnitt 301 zu überarbeiten, um sie an das Vorgehen der EU bei der Ausübung ihrer WTO-Autorisierung im Boeing-Streit anzugleichen. Das USTR hat zusätzliche Zölle auf bestimmte Produkte der EU-Mitgliedstaaten erhoben.
Diese zusätzlichen Zölle gelten für Produkte, die am oder nach 00:01 Uhr Eastern Standard Time am 12. Januar 2021 zum Verbrauch angemeldet oder aus dem Lager zum Verbrauch entnommen werden.
Zu den betroffenen Produkten gehören Flugzeugteile, Spirituosen, Joghurt und Käse. Eine vollständige Liste der HTS-Nummern finden Sie unter folgendem Link:Hier
Crane Trade Services kann Sie dabei unterstützen, die Auswirkungen dieser Maßnahme auf Ihr Unternehmen zu ermitteln. Für weitere Unterstützung kontaktieren Sie uns bitte.CWTSConsulting@craneww.comDie
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