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Handelsberatung

Erhöhung der Warenbearbeitungsgebühr (MPF)

Ab dem 1. Oktober 2021 ändern sich die Mindest- und Höchstbeträge der MPF (Multi-Pensionsfonds). Der Steuersatz von 0,3464 % bleibt unverändert, der Mindestbetrag steigt jedoch auf 27,75 $ und der Höchstbetrag auf 538,40 $.

  • Erhöhung der Warenbearbeitungsgebühr (MPF)
  • 02.08.2021
Veröffentlicht 02.08.2021

Überblick

Ab dem 1. Oktober 2021 ändern sich die Mindest- und Höchstbeträge der MPF (Multi-Pensionsfonds). Der Steuersatz von 0,3464 % bleibt unverändert, der Mindestbetrag steigt jedoch auf 27,75 $ und der Höchstbetrag auf 538,40 $.

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