Umsetzung der Exportkontrollen für Luftfracht in Hongkong — Crane Worldwide Logistics

Industry Insight

Umsetzung der Exportkontrollen für Luftfracht in Hongkong

Ab dem 1. März 2021 müssen alle Luftfrachtversender in Hongkong als bekannte und validierte Versender registriert sein, andernfalls wird ihre gesamte Fracht vor dem Verladen in ein Flugzeug einer Kontrolle unterzogen.

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  • 02.03.2021
  • Von Crane Worldwide Logistics

Wichtige Aktualisierungen zu den verschärften Screening-Anforderungen in Hongkong

Ab dem 1. März 2021 müssen alle Luftfrachtversender in Hongkong als bekannte und validierte Versender registriert sein, andernfalls wird ihre gesamte Fracht vor dem Verladen in ein Flugzeug einer Kontrolle unterzogen.

  • Ab dem 1. März 2021 werden sowohl Passagier- als auch Frachtflüge einer 100%igen Kontrolle unterzogen.
  • Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie über alle Sendungen, die Hongkong verlassen, informiert sind.
  • Die Screeninggebühren setzen sich wie folgt zusammen: Gebührenposition = Röntgen-Screeninggebühr: HKD 0,80 pro kg.
  • Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Vertriebsmitarbeiter und teilen Sie ihm mit, dass dies in alle Angebote aufgenommen werden muss.
  • Mit Wirkung vom Beginn der Phase 1 an dürfen RAs neue Account Consignors (ACs) nicht mehr mittels Account Consignor Declaration of Compliance (ACDoC) anerkennen.
  • Von Phase 1 bis Phase 3 können die zuständigen Behörden weiterhin neue bekannte Versender (KCs) erkennen und den Status bestehender KCs/ACs mittels Known Consignor Declaration of Compliance (KCDoC) und ACDoC erneuern, allerdings müssen die von diesen Versendern versandten Güter dem für die jeweilige Phase erforderlichen erhöhten Screening-Prozentsatz unterzogen werden.
  • Alle von den Regionalbehörden anerkannten KCDoCs und ACDoCs, unabhängig vom Ablaufdatum der Formulare, erlöschen mit Beginn der Phase 4 (d. h. März 2021) und werden von CAD nicht mehr anerkannt.
  • Während des gesamten Übergangszeitraums sind die Zulassungsbehörden verpflichtet, dem Zollkontrollzentrum monatlich Informationen über den Prozentsatz der kontrollierten Fracht zu übermitteln. Beispielsweise muss eine Zulassungsbehörde dem Zollkontrollzentrum Anfang bis Mitte Februar 2020 Informationen über den Prozentsatz der bekannten Frachten (nach Gewicht) übermitteln, die im Januar 2020 kontrolliert wurden.
  • Zwischen Januar 2020 und April 2020 wird die Zielerreichung in Prozent auf Basis des Durchschnitts über den gesamten Zeitraum (d. h. 4 Monate) berechnet.
  • Zwischen Mai 2020 und Februar 2021 wird die Zielerreichung alle zwei Monate berechnet.
  • Zwischen März 2021 und Juni 2021 wird die Zielerreichung in Prozent monatlich berechnet.

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