Industry Insight
Was ist das EU-Emissionshandelssystem?
Das 2005 gegründete EU-Emissionshandelssystem (ETS) wurde als marktorientierter Mechanismus zur Bekämpfung von Treibhausgasemissionen innerhalb der Europäischen Union geschaffen. Anfänglich zielte es auf energieintensive Sektoren wie die Fertigungsindustrie und die Stromerzeugung ab…
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- 30.11.2023
- Von Crane Worldwide Logistics
Überblick
Das 2005 gegründete EU-Emissionshandelssystem (ETS) wurde als marktorientierter Mechanismus zur Bekämpfung von Treibhausgasemissionen innerhalb der Europäischen Union geschaffen. Anfänglich auf energieintensive Sektoren wie die Fertigungsindustrie und die Stromerzeugung ausgerichtet, gab es in jüngster Zeit Weiterentwicklungen, die nun …Versandkosten inklusive.
Aktuelle Entwicklungen
Im Dezember 2022 erzielten politische Verhandlungsführer eine vorläufige Einigung zur Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) auf die Schifffahrt. Diese wurde am 16. Mai 2023 verabschiedet und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, in dem neue Gesetze und Verordnungen der EU-Institutionen bekanntgegeben werden. Ab 2024 umfasst das Emissionshandelssystem die Schifffahrtsaktivitäten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Der EWR besteht aus allen EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.
Infolgedessen werden Schiffsbetreiber verpflichtet, ihre Emissionen zu überwachen und zu melden sowie Zertifikate für jede Tonne CO2 abzugeben, die sie ausstoßen.
Beginn der CO2-Bepreisung und Einbeziehung zusätzlicher Treibhausgase
Im Kampf gegen den Klimawandel ist die Einbeziehung der Schifffahrtsbranche in den EU-Emissionshandel ein wichtiger Meilenstein. Ziel ist es, finanzielle Anreize zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu schaffen und den Übergang zu nachhaltigeren Methoden in der Branche zu fördern. Die CO₂-Bepreisung für die Schifffahrt wird schrittweise eingeführt. Das heißt, Reedereien müssen gemäß folgendem Zeitplan Zertifikate einreichen, die einem Teil ihrer Emissionen entsprechen:
- Im Jahr 2024 müssen Unternehmen Zertifikate für 40 % ihrer verifizierten Emissionen einreichen.
- Im Jahr 2025 müssen Unternehmen Zertifikate für 70 % ihrer verifizierten Emissionen einreichen.
- Ab 2026 müssen Unternehmen Zertifikate für alle ihre verifizierten Emissionen einreichen.
Ab dem 1. Januar 2026 werden die ETS-Vorschriften auf die Emissionen zweier weiterer Treibhausgase ausgeweitet:LachgasUndMethanDie Nutzung erneuerbarer Kraftstoffe wird künftig nachdrücklich gefördert. Dieser schrittweise Ansatz wird den CO₂-Preis pro Tonne CO₂e für die Schifffahrtsindustrie bis zum Jahr 2026 sukzessive erhöhen.
CO2-Bepreisung und extraterritoriale Anwendung
Nach dem neuen Gesetz wird die CO₂-Bepreisung im EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) anhand der Schiffe und nicht der Ladung berechnet. Das Gesetz hat zudem extraterritoriale Geltung und führt eine CO₂-Bepreisung für Schiffe ein, die zwischen EU-Ländern verkehren. Daher sind auch Schiffe betroffen, die zwischen einem EU-Hafen und einem Hafen außerhalb der EU fahren; die Hälfte der Emissionen dieser Reise unterliegt der EU-ETS-Bepreisung.
Reedereien sind verpflichtet, Zertifikate für die folgenden Emissionen zu erwerben:
- 50 % der Emissionen stammen von Schiffsreisen, die von einem EU-Hafen zu einem Nicht-EU-Hafen und umgekehrt führen.
- 100 % der Emissionen stammen aus Schiffsreisen zwischen EU-Häfen.
- 100 % der Emissionen stammen von Schiffen, die in einem EU-Hafen anlegen.
Da die Ausweitung des Emissionshandelssystems (ETS) auf den Seeverkehr die Transportkosten erhöht, befürchten die Verhandlungsführer, dass Umgehungsmaßnahmen und die Verlagerung von Umschlagaktivitäten außerhalb der EU begünstigt werden. Um dem entgegenzuwirken, zielt das Gesetz gezielt auf Nicht-EU-Häfen in der Nähe der EU ab, die einen hohen Anteil an Umschlagaktivitäten aufweisen. Für diese Häfen verlängert das ETS faktisch die Transportwege, um Bedenken hinsichtlich der CO₂-Verlagerung auszuräumen.
Was bedeutet das für die Kunden?
Für jede Tonne gemeldeten CO₂ muss jährlich eine EU-Emissionszertifikat (EUA) erworben und an die EU übermittelt werden. Dies gilt für alle Reedereien, die für den Kauf von EUAs verantwortlich sind. EUAs können an Börsen wie ICE, EEX und Nasdaq sowie im Freiverkehr erworben werden.
Das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) führt ab 2024 eine CO₂-Bepreisung für die Schifffahrt ein. Die schrittweise Umsetzung wird zu steigenden Kosten führen; die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften dürften erheblich sein. Für alle Buchungen von Reisen, die dem EU-ETS unterliegen, wird ein separater Zuschlag, der sogenannte „Emissionszuschlag“, erhoben.
Crane Worldwide Logistics wird Sie in den kommenden Wochen über die weitere Entwicklung und die detaillierten Kosten auf dem Laufenden halten.
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