Auf einen Blick
- Was hat sich geändert?
- Erweiterungen der Produktausschlussregelungen für China
- Wer ist betroffen?
- Asia Pacific
- Auswirkungen auf das Geschäft
- Diese Bekanntmachung informiert über die Entscheidung des US-Handelsbeauftragten, die 81 COVID-Ausnahmeregelungen um weitere drei Monate bis zum 28. Februar 2023 zu verlängern. Bei allgemeinen Fragen zu dieser Bekanntmachung wenden Sie sich bitte an den stellvertretenden Generalbeauftragten…
Überblick
Diese Bekanntmachung informiert über die Entscheidung des US-Handelsbeauftragten, die 81 COVID-Ausnahmeregelungen um weitere drei Monate bis zum 28. Februar 2023 zu verlängern. Allgemeine Fragen zu dieser Bekanntmachung richten Sie bitte an den stellvertretenden General Counsel Philip Butler oder den Assistant General Counsel Edward Marcus unter der Telefonnummer (202) 395-5725. Spezifische Fragen zur Zollklassifizierung oder zur Umsetzung der Produktausnahmeregelungen beantwortet Ihnen der US-Handelsbeauftragte.traderemedy@cbp.dhs.govDie
HintergrundAm 29. Dezember 2020 gab das USTR die Verlängerung von 80 Produktausnahmen für medizinische Produkte und/oder Produkte zur COVID-Bekämpfung bekannt; weitere Änderungen in Form von 19 Produktausnahmen zur Aufhebung der Zölle gemäß Abschnitt 301 für zusätzliche medizinische Produkte und/oder Produkte zur COVID-Bekämpfung; und dass das USTR gegebenenfalls weitere Verlängerungen und/oder Änderungen in Erwägung ziehen könnte. Siehe85 FR 85831Die
Diese 99 Ausnahmen wurden später bis zum 30. September 2021 verlängert.86 FR 13785Am 27. August 2021 veröffentlichte das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) eine Bekanntmachung, in der es um öffentliche Stellungnahmen dazu bat, ob einige dieser Ausnahmen um bis zu sechs Monate verlängert werden sollten.86 FR 48280Um dem USTR Zeit für die Prüfung der eingegangenen Kommentare zur Bekanntmachung vom 27. August zu geben, kündigte der USTR die vorläufige Verlängerung dieser 99 Ausnahmen bis zum 14. November 2021 an.86 FR 54011und eine anschließende Verlängerung bis zum 30. November 2021.86 FR 63438.
Am 16. November 2021 kündigte das Büro des USTR die Verlängerung von 81 der COVID-Ausnahmen um weitere 6 Monate (bis zum 31. Mai 2022) an und erklärte, dass das USTR gegebenenfalls weitere Verlängerungen und/oder Änderungen in Betracht ziehen könnte.86 FR 63438Am 3. Juni gab das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) eine weitere Verlängerung von 81 der COVID-Ausnahmen um weitere 6 Monate (bis zum 30. November 2022) bekannt.87 FR 33871Die
Entschlossenheit zur Verlängerung der COVID-AusnahmenAngesichts der anhaltenden Bemühungen zur Bekämpfung von COVID-19 hat der US-Handelsbeauftragte entschieden, die 81 COVID-bezogenen Produktausnahmen um drei Monate zu verlängern. Der Geltungsbereich jeder Ausnahme richtet sich nach den Unterpositionen und Produktbeschreibungen des zehnstelligen Harmonisierten Zolltarifs der Vereinigten Staaten (HTSUS) gemäß US-Anmerkung 20(sss) zu Unterkapitel III von Kapitel 99 des HTSUS. Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) wird Anweisungen zur Einfuhr und Umsetzung veröffentlichen.
ANHANGDer US-Handelsbeauftragte hat beschlossen, alle zuvor unter Position 9903.88.66 und den US-Anmerkungen 20(sss)(i), 20(sss)(ii), 20(sss)(iii) und 20(sss)(iv) gewährten Ausnahmen auf Unterkapitel III von Kapitel 99 des Harmonisierten Zolltarifs der Vereinigten Staaten (HTSUS) auszudehnen. Siehe 87 FR 33871 (3. Juni 2022). Die Ausweitung gilt für Waren, die am oder nach dem 1. Dezember 2022, 00:01 Uhr Eastern Standard Time, und vor 23:59 Uhr Eastern Standard Time, zur Einfuhr angemeldet oder aus dem Zolllager zur Einfuhr entnommen werden. Eastern Standard Time am 28. Februar 2023. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2022 wird die Artikelbeschreibung der Position 9903.88.66 des HTSUS dahingehend geändert, dass „1. Dezember 2022“ gestrichen und durch „28. Februar 2023“ ersetzt wird.
Crane Trade Services kann Ihnen bei Fragen zu diesem Thema behilflich sein. Für Unterstützung kontaktieren Sie uns bitte.CWTSConsulting@craneww.comDie
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