Auf einen Blick
- Empfohlene Maßnahmen
- Klären Sie mit Ihrem Broker ab, ob ACH/ABI-Zahlungen möglich sind, und entscheiden Sie, ob Sie bei der PSC-Meldung zahlen oder mit der Einreichung weiterer Korrekturen bis zur Liquidation warten.
- Gültigkeitsdatum
- 5. August 2026
- Was hat sich geändert?
- CBP verlangt nun für jede Erhöhung von Zöllen, Steuern oder Gebühren aufgrund einer Post Summary Correction (PSC) eine Zahlung per ACH-Überweisung und akzeptiert keine Teilzahlungen für PSCs.
- Wer ist betroffen?
- Importeure und Zollagenten, die PSCs einreichen, insbesondere solche mit mehreren Korrekturen oder lange ausgesetzten Antidumping-/Ausgleichszöllen, EAPA- oder gerichtlich angeordneten Einträgen.
- Auswirkungen auf das Geschäft
- PSC-Anmeldungen, die die Haftung erhöhen, müssen bei der Anmeldung vollständig per ACH bezahlt oder bis zur Abrechnung der Liquidation einbehalten werden; eine verspätete Zahlung kann spätere PSCs für denselben Eintrag blockieren.
Empfohlene Maßnahmen
Was Importeure als Nächstes tun sollten
- Prüfen Sie die ACH-Zahlungsfähigkeit über ABI, bevor Sie eine PSC einreichen, die zu höheren Zöllen, Steuern oder Gebühren führt.
- Entscheiden Sie, ob Sie die volle PSC-Erhöhung bei der Einreichung bezahlen oder auf die Abrechnung der CBP-Liquidation warten.
- Vermeiden Sie Teilzahlungen; die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) akzeptiert diese bei PSC-bedingten Erhöhungen nicht.
- Wenn die Zahlung bis zur Liquidation aufgeschoben wird, planen Sie damit, dass ACE nachfolgende PSCs für diesen Eintrag blockiert, bis die Erhöhung bezahlt ist.
- Prüfen Sie Antidumping-/Ausgleichsmaßnahmen, EAPA-Einträge und gerichtlich angeordnete Maßnahmen, die nun auch nach Ablauf der üblichen 300-Tage-Frist für eine PSC-Einreichung in Frage kommen.
- Aktualisieren Sie die Verfahren zur Einhaltung der Vorschriften nach der Einfuhr mit Ihrem Zollagenten.
Wichtigste Erkenntnis
Ab dem 5. August 2026 müssen PSC-Zollerhöhungen vollständig per ACH bezahlt oder bis zur Liquidation aufgeschoben werden – Teilzahlungen sind nicht mehr möglich, und Warten kann spätere Korrekturen desselben Eintrags verhindern.
Was hat sich geändert?
Die US-amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) hat mit der Bekanntmachung 91 FR 41053 im Federal Register, „Änderung und Klarstellung des nationalen Programms zur Automatisierung des Zollwesens in Bezug auf Korrekturen nach Abschluss der Zollanmeldung“ und der CSMS-Nummer 69428352, wesentliche Änderungen im Verfahren zur Bearbeitung von Nachtragsberichten (Post Summary Corrections, PSCs) bekannt gegeben. Diese Änderungen treten am 5. August 2026 in Kraft und betreffen die Zahlung von Zollerhöhungen im Zusammenhang mit PSCs durch Importeure sowie die Einreichung von PSCs für bestimmte ausgesetzte Einfuhren.
Was ist eine Korrektur der Beitragszusammenfassung (PSC)?
Ein Vorab-Zollbescheid (PSC) ermöglicht es Importeuren, zuvor über das automatisierte Handelssystem (ACE) beim US-Zoll- und Grenzschutz (CBP) eingereichte Einfuhrzusammenfassungen vor der endgültigen Abwicklung zu korrigieren. PSCs werden üblicherweise verwendet, um Zolltarifnummern, Wertangaben, Mengen, Ursprungsländer und andere Einfuhrdaten zu korrigieren, die sich auf die Zollpflicht auswirken können.
Wichtigste Änderungen, die am 5. August 2026 in Kraft treten
Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) verpflichtet Importeure und Zollagenten ab sofort, jegliche Erhöhungen von Zöllen, Steuern oder Gebühren aufgrund einer PSC (Protection of Service Change) elektronisch über das ACH-System (Automated Clearing House) zu entrichten. Zahlungen per Scheck oder in bar werden für PSC-bedingte Zollerhöhungen nicht mehr akzeptiert. Die Zahlungsermächtigung muss elektronisch über die ABI (Automated Broker Interface) erfolgen.
Bei der Einreichung einer Einfuhranmeldung, die zu zusätzlichen Zöllen, Steuern oder Gebühren führt, müssen Anmelder entweder den vollen Betrag zum Zeitpunkt der Einreichung der Einfuhranmeldung entrichten oder warten, bis die Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) eine Rechnung bei der Abwicklung ausstellt. Die CBP akzeptiert keine Teilzahlungen im Zusammenhang mit einer Einfuhranmeldung. Wenn ein Importeur mit der Zahlung bis zur Abwicklung wartet, lässt die ACE die Einreichung einer weiteren Einfuhranmeldung für diese Einfuhr erst zu, nachdem die vorherige, durch die Einfuhranmeldung bedingte Erhöhung bezahlt und bearbeitet wurde.
CBP stellte klar, dass Zinsen im Zusammenhang mit Erhöhungen der Hafenstaatsteuer nicht vor der Abwicklung gezahlt werden dürfen. Etwaige anfallende Zinsen werden von CBP nach der Abwicklung berechnet und in Rechnung gestellt.
Flexibilität bei der Einreichung ausgesetzter Anmeldungen
CBP hat außerdem klargestellt, dass PSCs auch nach Ablauf der üblichen 300-Tage-Frist eingereicht werden können, wenn die Liquidation mehr als 300 Tage nach der Einreise ausgesetzt bleibt und die Einreise zum Zeitpunkt der PSC-Einreichung eine aktive Aussetzungsgrundlage hat.
- Antidumpingzollfälle
- Fälle im Zusammenhang mit Ausgleichszöllen (CVD)
- AD/CVD-Fälle
- Untersuchungen nach dem Enforce and Protect Act (EAPA)
- Gerichtliche Verfügungen
Auswirkungen auf Importeure
Importeure sollten ihre Verfahren zur Einhaltung der Vorschriften nach der Einfuhr überprüfen und sich mit ihren Zollagenten abstimmen, um sicherzustellen, dass die Zahlungsabwicklung per Lastschrift (ACH) eingerichtet ist, bevor sie Zollbescheinigungen einreichen, die die Zollverbindlichkeiten erhöhen. Unternehmen, die regelmäßig mehrere Zollbescheinigungen für dieselbe Einfuhr einreichen, sollten zudem die betrieblichen Auswirkungen einer Zahlungsverzögerung bis zur vollständigen Abwicklung bedenken, da nachfolgende Zollbescheinigungseinreichungen bis zur Begleichung der ausstehenden Verbindlichkeiten eingeschränkt sein können.
Quellen
Behördenangaben
- Bekanntmachung im Bundesanzeiger 91 FR 41053 - CBP - 2026-08-04
Überprüfen Sie Ihre PSC-Anmeldestrategie
Crane Trade Consulting kann bei der Beurteilung des Risikos einer Korrektur nach der Zusammenfassung, der Bereitschaft zur ACH-Zahlung und der Optionen für die Einreichung von Meldungen über ausgesetzte Einträge behilflich sein.